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von Thomas Schalski, veröffentlicht in Schwerbehindertenausweis.

Checkliste: Wurde der Grad der Behinderung richtig ermittelt?

Thomas Schalki, Experte für Pflegerecht und Sozialrecht Thomas Schalski

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Schwerbehindert ist derjenige, dem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 zugebilligt wurde (§ 2 Abs. 2 in V. § 69 SGB IX). Was ist aber der Grad der Behinderung und wie wird er gebildet? Um einen Bescheid überprüfen zu können, sollten Sie nachvollziehen können, wie das Versorgungsamt auf den individuellen Grad der Behinderung kommt.

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht

Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Nach § 2 Abs. 1 sind Menschen behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistige Fähigkeiten und seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Schwerbehinderte mit einen Gesamt GdB von 50 bekommen einen Schwerbehindertenausweis. Der GdB beginnt bei 20 und geht in 10er Schritten bis zu 100. Es sind keine Prozentangaben, wie oft irrtümlich angenommen. Je höher der Wert, desto umfangreicher sind die Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 30 und 40 ist man einem Schwerbehinderten gleichgestellt.

Jede Krankheit wird nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung mit einem Einzel GdB belegt. In der Versorgungsmedizinischen Verordnung sind in einer Tabelle für jede Erkrankung Einzel GdB Werte hinterlegt. Aus diesen Einzel GdB-Werten wird dann der Gesamt GdB gebildet, welcher dann darüber entscheidet, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.

So wird der Grad der Behinderung gebildet

Die Bildung des Gesamt GdB erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.09.2009, Az: B 9 SB 4/08 R) in drei Schritten:

  1. Mit Hilfe der GdB Tabelle wird jeder Gesundheitsstörung ein Einzel GdB zugeordnet.
  2. Der zweite Schritt ist, dass jede Gesundheitsstörung einem der vierzehn in der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VMG) Funktionssystemen zugeordnet wird.



grad der behinderung grad der behinderung Mit unserer Checkliste können Sie herausfinden, ob der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt korrekt festgestellt wurde.

Funktionssysteme:

  • Gehirn einschließlich Psyche
  • Augen
  • Ohren
  • Atmung
  • Herz-Kreislauf
  • Verdauung
  • Harnorgane
  • Geschlechtsapparat
  • Haut
  • Blut einschließlich blutbildende Gewebe und Immunsystem
  • Innere Sekretion und Stoffwechsel
  • Arme
  • Beine
  • Rumpf

Für jeden Funktionsbereich wird ein GdB gebildet. Liegen mehrere Gesundheitsstörungen in einem Gesundheitssystem vor, sind diese zusammenzufassen.

  1. Bildung des Gesamt GdB: Hierbei ist festzustellen, dass die Einzel GdB nicht einfach rechnerisch zusammengefasst werden dürfen. Zunächst wird von dem höchsten Behinderungsgrad ausgegangen. Es ist dann zu prüfen, ob die anderen Funktionsbereiche das Gesamtausmaß der Behinderung erhöhen. Hierbei muss die wechselseitige Beziehung der Funktionsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden. Es gibt hierbei drei mögliche Variablen:

a) Die Funktionsbeeinträchtigung wirkt sich auf eine andere besonders nachteilig aus. Dieses erhöht den GdB.

b) Die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen überschneiden sich, dann erhöht sich der GdB nicht.

c) Die Funktionsbeeinträchtigungen sind voneinander unabhängig und betreffen verschiede Bereiche des täglich Lebens, ist genau zu prüfen, ob es zu einer Erhöhung des GdB kommen kann. Bei der Bewertung ist zu beachten, ob es sich um schwache oder starke Einzelwerte handelt. Diese müssen vom Arzt beachtet werden. Bei einem starken Wert ist von einer Erhöhung des Gesamt GdB auszugehen.

Bei der abschließenden Gesamtbewertung ist dann ein Vergleich mit den Gesundheitsstörungen anzustellen, für die im VMG feste Werte enthalten sind. Grundsätzlich fallen Einzelwerte von 10 aus der Bewertung raus.

Anhand folgender Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihr Gesamt GdB rechtmäßig gebildet wurde:

  1. Erfolgte die GdB Feststellung in drei Schritten?
  2. Wurde für jede Gesundheitsstörung ein Einzel GdB Wert ermittelt?
  3. Wurde ein GdB Wert für die einzelnen Funktionsbereiche ermittelt?
  4. Gesamt GdB Wert ermitteln: Wurde Unabhängigkeit der Störungen voneinander, Überschneidungen und Verstärkungen beachtet?
  5. Fand ein Vergleich mit typischen Werten für Gesundheitsstörungen der VMG statt?

Mit dieser Prüfung können Sie sicher gehen, dass Sie vom Versorgungsamt richtig im Schwerbehindertengrad eingestuft worden sind.

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