Neue Rundfunkgebühren - Was bedeutet das für Schwerbehinderte?
Thomas Schalski
Mein Name ist Thomas Schalski. Ich bin Ihr Experte für Sozialrecht und Pflegerecht.
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Seit dem 01.01.2013 gilt eine neue GEZ-Gebühr. Dann muss jeder Haushalt pauschal einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich bezahlen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Rundfunkgerät haben oder nicht. Erstmals müssen Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF auch an die GEZ zahlen.
Menschen mit Behinderung müssen grundsätzlich auch Rundfunkgebühren zahlen. Auf Antrag kann für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF der Beitrag auf 5,99 Euro reduziert werden. In diesen Wochen schreibt die GEZ die bisher Befreiten an.
Betroffene sollten nicht vergessen, den Antrag auf Reduzierung stellen. Für die Bezieher von ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege oder ähnlichen staatlichen Sozialleistungen ändert sich nichts. Sie können sich auch weiterhin von den GEZ Gebühren befreien lassen. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF, die gleichzeitig Bezieher von diesen staatlich Sozialleistungen sind, sind weiterhin von der GEZ Gebühr befreit.
Auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF müssen Rundfunkgebühren zahlen.
Eine Wohnung - ein Betrag
Allen Personen mit Schwerbehindertenausweis und einen GdB von 80 kann man nur raten, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung des Merkzeichen RF zu stellen. Mit der neuen GEZ Gebühr werden die Haushalte erheblich belastet.
Es gilt nun das Prinzip: Eine Wohnung - ein Betrag. Unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben, wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, ob Radio, internetfähiger Computer oder Fernseher. Der Beitrag deckt dann auch die privaten Autos der Haushaltsmitglieder ab. Von Nachteil ist die neue Regelung für die Personen die bisher nur ein Radio angemeldet haben. Sie müssen künftig den vollen Beitrag zahlen. Das sind im Vierteljahr 53,94 Euro statt bisher 17,28 Euro.
Ziel dieser neuen Rundfunkgebühr ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf breitere Beine zu stellen und man will die Schwarzseher zur Kasse bitten. Die GEZ geht von 10 Prozent Schwarzsehern aus. Um die Beiträge von allen Haushalten kassieren zu können, wird die GEZ mit den Daten der Meldebehörden die Inhaber der Wohnungen feststellen. Hier werden nun die Vermieter zu Hilfsorganen der GEZ zwecks Eintreibung von Gebühren gemacht.
Zusammenfassend ist es für pflegende Angehörige wichtig, gegebenenfalls die Anträge auf Befreiung bzw. Reduzierung rechtzeitig zu stellen.
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