http://www.curendo.de/betreuungsrecht/schwerbehindertenausweis/welche-verguenstigungen-stehen-schwerbehinderten-zu.html
Sie sind hier:curendoBetreuungsrechtSchwerbehindertenausweisWelche Vergünstigungen stehen Schwerbehinderten zu?
Demenz
 
Schriftgröße anpassen: A- A A+
von Thomas Schalski, veröffentlicht in Schwerbehindertenausweis.

Welche Vergünstigungen stehen Schwerbehinderten zu?

Thomas Schalki, Experte für Pflegerecht und Sozialrecht Thomas Schalski

Mein Name ist Thomas Schalski. Ich bin Ihr Experte für Sozialrecht und Pflegerecht.
» Profil Google+

Jetzt Experte werden
 

Wer einen Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von 50 hat ist schwerbehindert und bekommt einen Schwerbehindertenausweis. Daneben können noch Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Aber was nützt Ihnen der Schwerbehindertenausweis eigentlich? Welche Vergünstigungen können geltend gemacht werden?

Im Schwerbehindertenrecht nennt man Vergünstigungen für Schwerbehinderte Nachteilsausgleich. Nach § 126 abs. 1 SGB IX wird ein Nachteilsausgleich wie folgt definiert:

Nachteilsausgleiche sind Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Neben den den Merkzeichen zugeordneten Vergünstigungen wie die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder Blindengeld gibt es unabhängig von den Merkzeichen weitere Vergünstigung für Schwerbehinderte.

Die wichtigsten sind im folgenden Überblick dargestellt.

Im Bereich des Arbeitsrechts:

  • Besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz gem. § 85 ff SGB IX.
  • Zusatzurlaub von 5 Werktagen gem. § 125 SGB IX.
  • Besonderer Schutz behinderter Heimarbeiter § 127 SGB IX.
  • Die Befreiung von Mehrarbeit gem. § 124 Sgb IX.
  • Bevorzugte Zulassung zur selbständigen Berufstätigkeit.
  • Besondere Hilfe bei der Erlangung oder Bewahrung eines Arbeitsplatzes durch Integrationsämter und Arbeitsagenturen.

Im Bereich der Rentenversicherung:

  • Rentenbezug schon vor dem 65. Lebensjahr für Schwerbehinderte, die vor 1964 geboren sind; dabei schrittweises Anheben der Altersgrenze von 63 für Versicherte, die nach 1951 geboren sind;
  • Versicherte, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und die am 16.11.2000 schwerbehindert waren, haben weiterhin den Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Vorzeitiger Rentenbezug mit Abschlägen mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich, für vor 1964 geborene ohne Abschläge.
  • Die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung für Bundes- und Landesbeamte.



schwerbehinderte schwerbehinderte Die Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen für die Vergünstigungen, die Sie erhalten können.

Im Bereich des Krankenversicherungsrechtes:

  • Befreiung von der Zuzahlung bei chronisch Kranken.
  • Besonderes Beitragsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB Merkzeichen V).

Im Sozialhilferecht bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende:

  • Mehrbedarf für Sozialhilfeempfänger § 30 Abs. 1 SGB XII und für Sozialgeldempfänger (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II mit Merkzeichen G)

Im Steuerrecht:

  • Pauschbetrag für Behinderte bei der Einkommenssteuer. Diese liegen zwischen 310 und 1420 Euro (bei GdB 100); bei Hilflosen und Blinden bei 3700 Euro.
  • Erhöhte Abzugsbeträge bei der Kfz Benutzung.
  • Befreiung von der Kfz-Steuer.

In sonstigen Bereichen:

Freibeträge im Wohngeldrecht (§ 13 Abs. 1, § 17 WoGG)

Bei pflegebedürftigen Menschen sollte unbedingt immer ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt und der Nachteilsausgleich geltend gemacht werden. Der Antrag kann aus steuerlichen Gründen auch rückwirkend geltend gemacht werden. Antragsformulare bekommen Sie beim zuständigen Versorgungsamt in ihrem Bundesland.

Experte für diesen Beitrag
Thomas Schalski
 
Thomas Schalski

Mein Name ist Thomas Schalski. Ich bin Ihr Experte für Sozialrecht und Pflegerecht.
» Profil Google+

Jetzt Experte werden
Ihre Meinung ist wichtig!
Bitte bewerten Sie anhand der folgenden Sterne, wie nützlich mein Artikel für Sie ist.
1 2 3 4 5
3.42 von 5 Sternen / 19 Bewertungen

Kommentare

curendo Shop

Demenz: Pflege und Betreuung kompakt

Demenz: Pflege und Betreuung kompakt

„Demenz: Pflege und Betreuung kompakt“ ist Ihr Berater für den richtigen Umgang mit Demenz.

Mehr erfahren

Rechtssicher handeln in der Pflege

Rechtssicher handeln in der Pflege

Schluss mit Rechtsunsicherheit in der Altenpflege! Holen Sie sich jetzt rechtliche Beratung für...

Mehr erfahren