Pflegestufe: So legen Sie Widerspruch ein
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curendo.de Redaktion, verfasst am: 26.08.2010, 12:02
Pflegestufe: So legen Sie Widerspruch ein
Wenn die Pflegestufe beantragt wurde und der Hausbesuch des MDK erfolgt ist, wird ein Gutachten erstellt. Auf dieser Basis legt die Pflegekasse die Pflegestufe fest und teilt sie in einem Einstufungsbescheid mit. Wenn Sie mit diesem Bescheid über die Pflegestufe nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
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