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Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren

 

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  • curendo.de Redaktion, verfasst am: 26.08.2010, 12:02

    Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren

    Die Pflegestufe wird Ihnen von der Pflegekasse in einem Einstufungsbescheid mitgeteilt. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und dafür das Gutachten des MDK anfordern, das der Einstufung zu Grunde liegt. Der Widerspruch ist der erste Schritt in einem sogenannten Verwaltungsverfahren. So geht es weiter:

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