Hilfen bei Demenz: Verhinderungspflege - Urlaub von der Pflege
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Georg Neumann, verfasst am: 01.09.2010, 10:24
Hilfen bei Demenz: Verhinderungspflege - Urlaub von der Pflege
Verhinderungspflege: Auch pflegenden Angehörigen steht "Urlaub von der Pflege" zu. Die Pflegeversicherung finanziert bis zu vier Wochen die sogenannte Verhinderungspflege, auch Urlaubspflege genannt. Wem steht sie zu? Wie kann diese organisiert werden? Wie viel übernimmt die Pflegekasse?
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