http://www.curendo.de/hilfe-beim-pflegen/pflege-von-angehoerigen-wie-koennen-sie-diese-phase-finanzieren.html
Sie sind hier:curendoHilfe beim PflegenPflege von Angehörigen: Wie können Sie diese Phase finanzieren?
Demenz
 
von Sonja Womser, veröffentlicht in Ambulante Pflege zu Hause

Pflege von Angehörigen: Wie können Sie diese Phase finanzieren?

Sonja Womser, Expertin für Pflege Sonja Womser

Mein Name ist Sonja Womser. Ich bin Expertin für Pflege, Pflegeformen und Hilfe beim Pflegen.

Jetzt Experte werden

Sie sind berufstätig und müssen sich in absehbarer Zeit mit dem Thema "Pflege eines Angehörigen zu Hause" auseinandersetzen? Wie können Sie Beruf und Pflege vereinbaren? Wie können Sie die Pflegezeit finanzieren?

Familienpflegegesetz vereinfacht Pflege zu Hause

Bevor das Familienpflegegesetz eingeführt wurde, konnten sich Arbeitnehmer für sechs Monate freistellen lassen, um Angehörige zu pflegen. Bezahlung gab es keine, deshalb konnte es sich kaum jemand leisten. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es das Familienpflegegesetz. Es erleichtert die Pflege von Angehörigen zu Hause.


Ernährungstipps kostenlos - Gesund ernähren. So bleiben Sie ganz natürlich fit - Gratis PDF!

Pflege von Angehörigen Der Gesetzgeber bietet Möglichkeiten, die Pflege von Angehörigen zu Hause zeitlich und finanziell zu realisieren.

Was müssen Sie bei der Familienpflege beachten?

Es ist ratsam, rechtzeitig und offen mit dem Vorgesetzten zu sprechen, denn es steht dem Arbeitgeber frei, dem Wunsch nach Familienzeit zuzustimmen, d. h. einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflege gibt es nicht. Für die Dauer der Familienzeit besteht ein Kündigungsschutz.

  • Für maximal  zwei Jahren können Sie ihre wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren. Vorteil: Sie sind noch sozialversichert.
  • Angenommen Sie reduzieren ihre Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent, dann erhalten Sie weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Dazu kann ein zinsloses Darlehen vom Arbeitgeber beantragt werden. Zum Ausgleich müssen Sie später wieder 100 Prozent arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
  • Für die Zeit der Inanspruchnahme der Familienzeit  muss eine "Familienpflegezeitversicherung" abgeschlossen werden. Die Versicherungspflicht besteht also für die Pflegephase und Nachpflegephase. Das können zusammen maximal vier Jahre sein. Die Familienpflegezeitversicherung sichert den Arbeitgeber für den Fall ab, dass der Arbeitnehmer wegen Tod oder Berufsunfähigkeit nicht in der Lage ist, die ihm während der Pflegephase gezahlten Gehaltsvorauszahlungen zurückzuzahlen. Die monatlichen Beiträge sind im niedrigen zweistelligen Bereich.
  • Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus z. B. betrieblichen Gründen, so erlischt sein Anspruch auf Rückzahlung.

Kennen Sie schon unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter "Expertentipps von A-Z"?
Statt Hunderte von Fachberichten und Informationsdiensten selbst auszuwerten, erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Trends von unseren Experten kostenlos per E-Mail! » Jetzt kostenlos anfordern! «

Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis Länger und gesünder leben Natur und Gesundheit
Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis Länger und gesünder leben - Vorbeugen und heilen mit Vitaminen, Naturheilmitteln und neuesten Therapieverfahren Lernen und Fördern mit Spaß!
Die letzten Kommentare zu diesem Artikel
Comments

Keine Kommentare vorhanden

Jetzt kommentieren oder fragen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Kostenlos registrieren