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Demenz
 
von Georg Neumann, veröffentlicht in Pflegehilfsmittel

Hilfen bei Demenz: Technische Hilfsmittel bringen Sicherheit

Georg Neumann, experto.de-Experte für häusliche Pflege Georg Neumann

Mein Name ist Georg Neumann. Ich bin Ihr Experte für Pflege und Demenz.

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Menschen mit Demenz benötigen verschiedene technische Hilfsmittel zu ihrer Sicherheit. Welche Hilfen kommen in Frage? Welche rechtlichen Fragen müssen bedacht werden?

Demenz: Technische Hilfsmittel erhöhen die Sicherheit
Menschen mit Demenz können oftmals die Folgen ihres Tuns nicht mehr einschätzen. Sie werden damit zu einer Gefahr für sich und andere. Die Risiken können nicht völlig ausgeschlossen werden, jedoch kann durch technische Hilfsmittel die Sicherheit erhöht werden.

In der frühen Phase der Alzheimer Krankheit ist die "Vergesslichkeit" ein Hauptproblem. Hilfen können z. B. Elektroherde mit Abschaltautomatik sein. Ein Brandmelder ist bei Menschen mit Demenz besonders wichtig.


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Demenz: Technisches Hilfsmittel Bewegungsmelder
Bei Weglaufgefahr können Alarm auslösende Bewegungsmelder mehr Sicherheit geben.

Demenz: Technisches Hilfsmittel Alarmmatten
Statt eines Bewegungsmelders haben sich auch sog. Alarmmatten bewährt. Sie liegen z. B. auf dem Boden vor dem Bett oder Stuhl und lösen über Funk oder über ein Leitungsnetz Alarm aus, wenn eine Person Druck auf die Matte ausübt.

Demenz: Technisches Hilfsmittel Ortung per GPS-Signal
Manche Handys erleichtern auch die Ortung per GPS-Signal. Über das Internet kann dann auf 10 m genau der Standort festgestellt werden, wenn der Schutzbefohlene das Haus unbeobachtet verlassen oder wenn er sich verirrt hat.

Demenz: Technisches Hilfsmittel Überwachungskameras
Auch Überwachungskameras sind zu rechtfertigen, wenn der Demenz-Kranke dem noch bewusst zustimmt oder wenn diese Maßnahme einen ansonsten noch größeren Eingriff verzichtbar macht, wie z. B. "freiheitsentziehende Maßnahmen".

Demenz: Technisches Hilfsmittel "freiheitsentziehende Maßnahmen"
Solche "freiheitsentziehende Maßnahmen" sind z. B. ein Bauchgurt im Bett oder am Stuhl. Sie bergen jedoch ihrerseits die Gefahr von Verletzung bis hin zur Strangulierung in sich und sollte nur als "letztes Mittel" angewandt werden. Deshalb ist dafür ein richterlicher Beschluss erforderlich, welcher auf Antrag und nach Befürwortung durch ein fachärztliches Gutachten erteilt wird. Auch Bettgitter oder ein Brett am Stuhl gelten als "freiheitsentziehende Maßnahmen".

Bei allen Anwendungen von Sicherungsmaßnahmen ist nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch zu bedenken, dass Sie einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Alzheimer-Kranken bzw. des anderweit dementen Menschen bedeuten und damit seine Menschenwürde berühren. Grundsatz sollte immer sein, dass diejenige Maßnahme zu bevorzugen ist, welche das Sicherungsziel mit dem kleineren Eingriff verfolgen lässt.

Lesen Sie in der Artikelserie "Hilfen bei Demenz"


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