http://www.curendo.de/pflegeformen/kurzzeitpflege/kurzzeitpflege-kosten-und-finanzierung.html
Sie sind hier:curendoPflegeformenKurzzeitpflegeKurzzeitpflege - Kosten und Finanzierung
Demenz
 
Schriftgröße anpassen: A- A A+
von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege - Kosten und Finanzierung

Tobias Hilsenbeck, curendo Redaktion Tobias Hilsenbeck

Ich bin Ihr Experte für den Bereich Pflege.
» Profil Google+

Jetzt Experte werden

Manchmal kommt es vor, dass Sie als pflegender Angehöriger auf bestimmte Zeit von einem Pflegedienst entlastet werden müssen. Unterstützung bietet hierbei die Kurzzeitpflege. Die Kosten dieser Kurzzeitpflege variieren dabei. Hier erfahren Sie, welche Kosten wirklich auf Sie zukommen.

Kurzzeitpflege: Kosten pro Tag

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, kann es vorkommen, dass Sie eine bestimmte Zeitlang dieser Aufgabe nicht nachkommen können. Dann können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, die jedoch mit einigen Kosten verbunden ist. Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich zusammen aus dem Pflegeaufwand abhängig von der Pflegestufe, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten.

Die Kurzzeitpflege-Kosten pro Tag hängen von dem jeweiligen Pflegeheim und der Pflegestufe ab, in die Ihr Angehöriger eingeordnet wurde:

  • Pflegestufe 0: ca. 55 Euro
  • Pflegestufe I: ca. 65 Euro
  • Pflegestufe II: ca. 85 Euro
  • Pflegestufe III: ca. 100 Euro



Kurzzeitpflege-Kosten: Was die Pflegekasse übernimmt

Die Pflegekasse unterstützt Angehörige in der Kurzzeitpflege, sofern der Pflegebedürftige eine Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Kosten werden in einem Zeitraum bis maximal vier Wochen (28 Kalendertage) und bis zu einem Gesamtbetrag von 1.550 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 erhalten jedoch keine Unterstützung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den pflegebedingten Aufwand ab der Pflegestufe I, nicht aber für Verpflegung und Unterkunft.

Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft betragen in jeder Pflegestufe pro Tag ca. 25 Euro, die der Pflegebedürftige selbst aufbringen muss. Reicht dafür die Rente oder das Vermögen jedoch nicht aus, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Sozialhilfe.

Kurzzeitpflege-Kosten: Ein Rechenbeispiel

Martha pflegt ihren Vater Bernhard, der in der Pflegestufe II eingeordnet ist. Im Sommer reist Martha für 12 Tage nach Italien und möchte für diesen Zeitraum Kurzzeitpflege beantragen, da sie sich in diesem Zeitraum nicht um ihren Vater kümmern kann. Von der Pflegekasse erhält sie folgende Kostenaufstaffelung:

Pflegestufe II besagt, dass die Kosten für die Kurzzeitpflege pro Tag 85 Euro betragen. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten für den Zeitraum der 12 Tage: 12 Tage x 85 Euro/Tag = 1.020 Euro. Die Pflegekasse übernimmt somit 1.020 Euro. Die Kosten für Pflege und Unterkunft (25 Euro/Tag x 12 Tage = 300 Euro) muss Marthas Vater jedoch selbst übernehmen.

Für den Rest des Kalenderjahres hat Marthas Vater einen Restanspruch auf Kurzzeitpflege von 16 Tagen, erhält dafür jedoch höchstens noch 490 Euro von der Pflegekasse, da ein Gesamtbetrag von 1.510 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen ist.

Wenn Sie für Ihren Angehörigen eine Kurzzeitpflege beantragen möchten, informieren Sie sich rechtzeitig über die Kosten. Beantragen Sie früh genug eine Unterstützung der Kurzzeitpflege-Kosten bei der jeweiligen Pflegekasse. Beachten Sie, dass der Pflegebedürftige für eine Unterstützung der Pflegekasse mindestens ein Jahr einer Pflegestufe (Pflegestufe I-III) zugeordnet sein muss.

Experte für diesen Beitrag
curendo.de Redaktion
curendo.de Redaktion

Ich bin Ihr Experte für den Bereich Pflege.
» Profil Google+

Jetzt Experte werden
Ihre Meinung ist wichtig!
Bitte bewerten Sie anhand der folgenden Sterne, wie nützlich mein Artikel für Sie ist.
1 2 3 4 5
5 von 5 Sternen / 6 Bewertungen

Kommentare