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von Georg Neumann, veröffentlicht in Nachtpflege

Hilfen bei Demenz: Nachtpflege

Georg Neumann, experto.de-Experte für häusliche Pflege Georg Neumann

Mein Name ist Georg Neumann. Ich bin Ihr Experte für Pflege und Demenz.

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Die Einrichtungen der Nachtpflege ermöglichen es den Angehörigen, die zu Hause pflegen, einige Nächte ungestört zu schlafen. Die Kosten werden - wie bei der Tagespflege - weitgehend von den Pflegeversicherungen übernommen, ohne dass dies auf die Mittel für Pflegedienste (Sachleistungen) angerechnet wird.

Nachtpflege in Pflegeheimen
Pflegende Angehörige sollen wenigstens einige Nächte ungestört durchschlafen können. Dies ist besonders bei Demenzkranken mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus oder bei anders notwendiger stundenweiser Versorgung nur durch Einrichtungen der Nachtpflege möglich. Meist sind diese Abteilungen von Pflegeheimen.

In der Nachtpflege werden die Gäste in einem vorher vereinbarten Zeitraum zwischen 18 und 7 Uhr täglich betreut. Dadurch soll die Aufnahme in ein Altenpflegeheim hinausgezögert oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Selbsthilfefähigkeit wieder hergestellt werden. In der Regel ist mit der Nachtpflege auch ein Hol- und Bringservice verbunden.


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Hilfen bei Demenz: Nachtpflege

Kosten der Nachtpflege
Die Kosten belaufen sich pro Tag auf etwa 50 - 80 Euro. Die Kosten werden - wie die Tagespflege - häufig von den Pflegeversicherungen übernommen, ohne dass dadurch die Mittel für die Pflegedienste oder das Pflegegeld verwendet werden müssen, da die Kosten der Tages- oder Nachtpflege mit 50% des Sachmittelsatzes zusätzlich zu diesen übernommen werden.

Gilt z. B. in Pflegestufe II ein Sachleistungsanspruch von 1.040 Euro, dann können zusätzlich 520 Euro für die Tages- oder Nachtpflege verwendet werden. Der Maximalbetrag der Kostenübernahme für Tages- oder Nachtpflege ist incl. der Beanspruchung des "normalen" Sachmitteltopfes allerdings auf den Sachleistungsanspruch beschränkt. Zusätzlich stehen ggf. auch noch die die Sondermittel für Demenzkranke (100 - 200 Euro) zur Verfügung.

Lesen Sie in der Artikelserie "Hilfen bei Demenz"


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