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von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Stationäre Pflege.

Vollstationäre Pflege – das sollten Sie wissen

Tobias Hilsenbeck, curendo Redaktion Tobias Hilsenbeck

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Vollstationäre Pflege bedeutet die dauerhafte Unterbringung Ihres Angehörigen in einem Pflegeheim oder Seniorenheim. Die Beantragung der vollstationären Pflege kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden bei curendo.

Was bedeutet vollstationäre Pflege?

Bei der vollstationären Pflege wird Ihr Angehöriger dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht. Hier erhält er die notwendige 24-Stunden-Betreuung. Somit führt Ihr Angehöriger bei der vollstationären Pflege keinen eigenen Haushalt mehr. Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim umfasst alle Pflegestufen.

Das heißt der Umfang einer vollstationären Pflege umfasst die Pflege eines leicht Pflegebedürftigen bis hin zu der Pflege eines schwerst Pflegebedürftigen. Bei der vollstationären Pflege wird Ihr Angehöriger ständig von einer Pflegefachperson beaufsichtigt.



Vollstationäre Pflege - Nützliche Infos

Was kostet vollstationäre Pflege?

Die Pflegekasse übernimmt bei der vollstationären Pflege nur die Kosten für die Pflege, die medizinische und die soziale Betreuung. Das heißt, dass Ihr Angehöriger für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen muss. Die Pflegestufen ändern sich bei der vollstationären Pflege nicht. Das heißt, Ihr Angehöriger wird der gleichen Pflegestufe zugeordnet, die er bei der häuslichen Pflege beanspruchte.

Sollte sich der Zustand Ihres Angehörigen verschlechtert haben, können Sie für die vollstationäre Pflege eine Höherstufung beantragen. Für die Pflegestufe I übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.023 Euro, für die Pflegestufe II 1.279 Euro und ab der Pflegestufe III 1.510 Euro.

Wann ist vollstationäre Pflege nötig?

Die vollstationäre Pflege sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht oder nicht mehr gewährleistet ist. Die Feststellung für die Nötigkeit einer vollstationären Pflege wird von der Pflegekasse und den medizinischen Diensten der Krankenkasse übernommen.

Gründe für eine vollstationäre Pflege sind das Fehlen einer Pflegeperson für die häusliche Pflege, die Entlastung der pflegenden Person sowie Verwahrlosung aber auch Eigengefährdung des Patienten. Für die vollstationäre Pflege muss zuvor die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen.

Welche Leistungen umfasst die vollstationäre Pflege
Zu den Leistungen der vollstationären Pflege gehört die Grundpflege. Die Grundpflege besteht aus der körperlichen Hygiene wie Zähneputzen, Toilettengänge, Waschen, Rasieren, Kämmen usw. Auch die Mobilität wird bei der vollstationären Pflege geleistet. Diese umfasst das Aufstehen und Zubettgehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie das An- und Ausziehen.

Die Ernährung umfasst Leistungen wie Zubereitung der Nahrung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Weitere Leistungen sind die soziale Betreuung und die medizinische Behandlung.

Das sollten Sie bei der Heimauswahl beachten

Wenn Sie und Ihr Angehöriger sich für ein Pflegeheim entschieden haben, müssen Sie einen Vertrag unterschreiben. Wichtig ist, dass in dem Vertrag alle Kosten offen vorliegen. Außerdem sollten die geforderten Leistungen der vollstationären Pflege enthalten sein. Beachten Sie, dass Sie bis zu zwei Wochen nach Unterschreiben des Vertrags selbigen wieder kündigen können.

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