Warten Sie mit einem Urlaub nicht, bis Sie von der Pflege Ihres Angehörigen völlig erschöpft sind. Planen Sie Ihre Auszeit vom Alltag frühzeitig und ernsthaft. Träumen Sie nicht nur davon, einmal auszuspannen. Tun Sie es!
Verhinderungspflege: Auch pflegenden Angehörigen steht "Urlaub von der Pflege" zu. Die Pflegeversicherung finanziert bis zu vier Wochen die sogenannte Verhinderungspflege, auch Urlaubspflege genannt. Wem steht sie zu? Wie kann diese organisiert werden? ...
Betreuter Urlaub für Pflegebedürftige zusammen mit den betreuenden Angehörigen bietet ein Erlebnis und Entspannung für beide Seiten. Beim betreuten Urlaub wissen die pflegenden Angehörigen den Erkrankten in der Nähe und in guten Händen und können ...