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Demenz
 
von Heike Bohnes, veröffentlicht in Verhinderungspflege

Machen Sie Urlaub von der Pflege

Heike Bohnes, Expertin für Pflege und Pflegemanagement Heike Bohnes

Mein Name ist Heike Bohnes. Ich bin Ihre Expertin für Pfege und Pflegemanagement.

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Warten Sie mit einem Urlaub nicht, bis Sie von der Pflege Ihres Angehörigen völlig erschöpft sind. Planen Sie Ihre Auszeit vom Alltag frühzeitig und ernsthaft. Träumen Sie nicht nur davon, einmal auszuspannen. Tun Sie es!

Ob Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen oder vielleicht auch mit Freunden einen Urlaub in entspannter Atmosphäre genießen, ist egal. Die Hauptsache ist, dass Sie sich den Freiraum schaffen, den Sie benötigen, um von der Pflege zu entspannen.

Pflege im Ferienappartement oder Hotel ist möglich

Es gibt mittlerweile verschiedene Pflegehotels in Deutschland, die auch die Erholung von pflegenden Angehörigen und von Pflegebedürftigen im Angebot haben. Das Senator Kur- und Pflegehotel in Bad Pyrmont, bietet z. B. behindertengerechte und komfortabel eingerichtete Gästeapartments mit Küchenzeile an.

Sie können hier entweder wie gewohnt selbst die Pflege Ihres Angehörigen übernehmen oder den hauseigenen Pflegedienst und die Tages- oder Nachtpflegestation damit beauftragen.

Das ermöglicht es Ihnen, unbeschwert z. B. im Schwimmbad des Hauses in Ruhe schwimmen zu gehen, Anwendungen im nahen Kurgebiet ohne Zeitdruck zu genießen und ohne Stress einen ausgiebigen Stadtbummel machen. Denn Ihr Angehöriger ist in der Nähe und befindet sich in guten Händen.


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Die Pflegekasse zahlt Ihnen einen "Urlaubszuschuss"

Es gibt vielfältige Angebote im Bereich Urlaub und Pflege, die Sie nutzen können. Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger eine Pflegestufe hat, können Sie die pflegerischen Aufwendungen sogar im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechnen.

Ihr Angehöriger hat schon ab Pflegestufe 1 Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 1.510 € für 28 Tage Verhinderungspflege und nochmals für 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr.

Tipp: Auch das zusätzliche Betreuungsgeld von 1200 € oder 2400 € pro Jahr können Sie für die Urlaubspflege einsetzen, wenn der Anbieter am Urlaubsort einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat.

Nachfolgend erhalten Sie einige Links mit Pflegehotels, damit Sie frühzeitig Ihre Urlaubsplanung für das Jahr 2012 beginnen können.

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