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Demenz
 
von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Einstufung

Pflegestufe: So beantragen Sie die Pflegeeinstufung

Die Pflegestufe wird durch eine Begutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) ermittelt. Dafür müssen Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeeinstufung stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann den MDK.

Pflegestufe: Das Antragsverfahren
Damit Ihr Angehöriger vom MDK für eine Pflegeeinstufung begutachtet wird, müssen Sie vorher einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Der Antrag auf Leistungen der Pflegekasse kann formlos sein. Daraufhin senden die Pflegekassen normalerweise ein Formular zu, um genaue Angaben über Ihren Pflegealltag zu bekommen. Dabei dürfen nur Informationen abgefragt werden, die für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit notwendig sind.


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Als Antragsdatum gilt bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit das Datum des formlosen Antrags, nicht der Zeitpunkt der Rücksendung des Formulars an die Pflegeversicherung. Nachdem der Antrag auf Feststellung des Pflegebedarfs gestellt wurde, beauftragt die Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Ihren Angehörigen zu begutachten. Dies erfolgt durch einen vorher angemeldeten Hausbesuch.

Pflegestufe: Höhere Einstufung beantragen
Auch bei bereits anerkannter Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf eine höhere Pflegeeinstufung gestellt werden. Dafür sollte die letzte Begutachtung jedoch mindestens sechs Monate zurückliegen. Diese Wartefrist gilt nicht, wenn sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen erheblich verschlechtert hat.

Da beim Höherstufungsantrag die aktuelle Pflegebedürftigkeit geprüft wird, kann es allerdings auch passieren, dass die Einstufung in eine niedrigere Pflegestufe erfolgt. Auch hier macht der MDK einen Hausbesuch.

Pflegestufe: So bereiten Sie sich auf den MDK-Besuch vor
Um sich auf den Hausbesuch vorzubereiten, empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen, aus dem Art und Dauer der Hilfestellungen hervorgehen. Dazu genügt es, wenn Sie die Hilfestellungen mit Uhrzeit und jeweiliger Dauer vermerken. Alternativ können Sie die Pflegekasse auch bitten, Ihnen ein Pflegetagebuch zuzusenden, oder sich einen kostenlosen Vordruck aus dem Internet herunterladen, beispielsweise von der Verbraucherzentrale NRW (in der Rubrik „Gesundheit und Pflege“).

Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufe"


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