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Demenz
 
von Ilona Krüger, veröffentlicht in Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen: Was müssen Sie darüber wissen?

Ilona Krüger, Expertin für Pflege und pflegende Angehörige Ilona Krüger

Mein Name ist Ilona Krüger. Ich bin Ihre Expertin für ambulante Pflege und Qualitätssicherung.

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Über Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen und Ähnliches wird viel geredet, aber wissen Sie eigentlich, was sich hinter den Begriffen verbirgt? An dieser Stelle finden Sie Antworten zu einigen häufig gestellten Fragen, die für Sie und Ihre Angehörigen wichtig sind, damit Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit gut informiert sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen.

Wer bekommt eine Pflegestufe?

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (§14, SGB XI) ist, wer auf Grund einer Krankheit oder Behinderung Hilfe bei gewöhnlichen regelmäßigen Verrichtungen des  täglichen Lebens benötigt. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Die Krankheiten und Behinderungen können körperliche, seelische und geistige Ursachen haben.

Die alltäglichen Verrichtungen teilen sich in 4 Bereiche auf:

  • Körperpflege
    waschen, duschen, baden, kämmen, rasieren, Zahnpflege, Toilettengänge
  • Ernährung
    mundgerechte Zubereitung und Aufnahme von Speisen und Getränken
  • Mobilität
    Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Diese 3 Bereiche nennen sich Grundpflege.

  • Dazu kommt die Hauswirtschaft
    waschen, kochen, spülen, putzen, einkaufen, Wäsche waschen, heizen


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Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen: Was müssen Sie darüber wissen?

Welcher Hilfebedarf muss bestehen, um eine Pflegestufe zu bekommen?

  • Pflegestufe 1
    Es muss mindestens 1x täglich Hilfe bei mindestens 2 Verrichtungen aus dem Bereich der Grundpflege benötigt werden.
  • Pflegestufe 2
    Der Unterstützungsbedarf bei der Grundpflege besteht mindestens 3x täglich.
  • Pflegestufe 3
    Es besteht rund um die Uhr, auch nachts, Hilfebedarf in den 3 genannten Bereichen der Grundpflege.

Bei allen Pflegestufen ist mehrmals wöchentlich Unterstützung bei der Hauswirtschaft erforderlich.

Wie viel Zeit muss die Pflege in Anspruch nehmen?

  • Pflegestufe 1
    Die Hilfe beträgt mehr als 45 Minuten täglich bei der Grundpflege, insgesamt mit Hilfen bei der Hauswirtschaft 90 Minuten.
  • Pflegestufe 2
    Die Unterstützung beansprucht mindestens 120 Minuten (2 Stunden) täglich bei der Grundpflege, gesamt mit der Hauswirtschaft 3 Stunden.
  • Pflegestufe 3
    Der Pflegebedarf erfordert mindestens 240 Minuten (4 Stunden) tägliche Grundpflege und zusätzlich 1 Stunde Hauswirtschaft, gesamt 5 Stunden täglich.

Da nicht jeder Tag gleich ist, werden die Zeiten für eine ganze Woche zusammengezählt und ein Tagesdurchschnitt errechnet. Es wird ja nicht unbedingt täglich eingekauft, gewaschen oder gebadet.

Wie stellt man einen Antrag auf Pflegestufe?

Am einfachsten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen formlos die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein Telefonanruf genügt, Sie haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung ab dem Moment dieser Antragstellung.

In der Regel erhalten Sie bereits am nächsten Tag die benötigten Unterlagen per Post. Diese senden Sie ausgefüllt zurück an die Pflegekasse.

Es erfolgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst, es dauert erfahrungsgemäß 4 – 6 Wochen bis zu diesem Termin. Nach der Begutachtung kann es noch mal 2 – 5 Wochen dauern, bis Sie die Entscheidung der Pflegekasse mitgeteilt bekommen. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Ihre Pflegekasse oder ortsansässige Pflegedienste sind Ihnen bei Fragen oder Problemen sicher gerne behilflich.

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