http://www.curendo.de/pflegegeld/pflegebeduerftigkeit/feststellung-der-pb/pflegebeduerftigkeit-und-ihre-pflegestufen-mdk.html
Sie sind hier:curendoPflegegeldPflegebedürftigkeitFeststellung der PBPflegebedürftigkeit und ihre Pflegestufen-MDK
 
von Katja Koch, veröffentlicht in Feststellung der PB

Pflegebedürftigkeit und ihre Pflegestufen-MDK

Katja Koch, experto.de-Expertin für Pflege Katja Koch

Mein Name ist Katja Koch. Ich bin Ihre Expertin für Pflege.

Jetzt Experte werden

Pflegebedürftigkeit orientiert sich an Funktionseinschränkungen und Ressourcen des Menschen unter Einbezug seines sozialen Umfeldes. Wesentlicher Bestandteil sind Motivation, Copingstrategien und Gewohnheiten.

Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit nach SGB XI, zweites Kapitel, §14?
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§15) der Hilfe bedürfen.

Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und  Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des ZNS wie Antriebs-, Gedächtnis oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderung


Ernährungstipps kostenlos   Gesund ernähren. So bleiben Sie ganz natürlich fit - Gratis PDF!

Pflegebedürftigkeit und ihre Pflegestufen-MDK

Die Hilfe im Sinne des Abs.1
Sie besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

Unterstützung heißt, den Betroffenen durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen. Dazu gehört z. B. beim Gehen die Bereitstellung eines Rollators.

Eine Unterstützung z. B. beim Waschen liegt dann vor, wenn eine Person sich zwar selbst waschen kann, aber das Waschwasser bereitgestellt, nach dem Waschen beseitigt oder ein Waschlappen gereicht werden muss. Ein weiteres Beispiel ist das Bereitlegen geeigneter Kleidungsstücke im Rahmen des An- und Auskleidens.

Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Antragsteller selbst nicht ausführen kann. Eine teilweise Übernahme der Verrichtung liegt dann vor, wenn eine personelle Hilfe zur Vollendung einer teilweise selbständig erledigten Verrichtung benötigt wird.

Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Betroffene selbst nicht ausführen kann. Die Hilfeform der vollständigen Übernahme greift erst dann, wenn alle anderen Hilfeformen nicht in Betracht kommen.

Beaufsichtigung und Anleitung ist nur zu berücksichtigen, wenn dieser bei den in §14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen erforderlich ist. Unter Beaufsichtigung versteht man:

  • Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtungen steht im Vordergrund
  • Durchführungskontrolle
  • Nur konkrete Beaufsichtigung, Überwachung und/oder Erledigungskontrollen sind  zu berücksichtigen, die die Pflegeperson in zeitlicher und örtlicher Hinsicht in gleicher Weise binden wie bei unmittelbarer personeller Hilfe
  • allgemeine Beaufsichtigung zählt nicht dazu

Beispiel:
Es ist eine Beaufsichtigung beim Rasieren erforderlich, wenn durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des Stroms eine Selbstgefährdung gegeben ist. Eine Aufsicht, die darin besteht, zu überwachen, ob die erforderlichen Verrichtungen des täglichen Lebens überhaupt ausgeführt werden und lediglich dazu führt, dass gelegentlich zu bestimmten Handlungen aufgefordert werden muss, reicht nicht aus.

Anleitung bedeutet,

  • dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken   oder demonstrieren muss
  • auch die Motivierung des Betroffenen zur selbständigen Übernahme der regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens zu fördern. Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Antragsteller trotz vorhandener motorischer Fähigkeiten eine konkrete Verrichtung nicht in einem sinnvollen Ablauf durch führen kann.

Beaufsichtigung und Anleitung zielen darauf, dass die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens nach § 14 Abs. 4 SGB XI in sinnvoller Weise vom Antragsteller selbst durchgeführt werden.

Beaufsichtigung und Anleitung bei diesen Verrichtungen richten sich darauf,

  • körperliche, psychische und geistige Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten (z. B. Orientierung zur eigenen Person und in der Umgebung)
  • Selbst- oder Fremdgefährdung zu vermeiden (z. B. durch unsachgemäßen Umgang mit Strom, Wasser oder offenem Feuer), Ängste, Reizbarkeit oder Aggressionen  beim Antragsteller abzubauen.

Ein unabhängig von den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen erforderlicher allgemeiner Aufsichts- und Betreuungsbedarf (z. B. eines geistig behinderten Menschen) wird bei der Feststellung des Hilfebedarfs nicht berücksichtigt.

Dies gilt auch für die allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung. Lesen Sie mehr in Teil 3 der Serie zur Erkennung der Pflegebedürftigkeit und die unterstützende Begleitung bei der MDK Einstufung!

Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufen und die Begutachtung durch den MDK"


Mehr Infos zur Pflegebedürftigkeit finden Sie in » Häusliche Pflege - Hilfe und Rat für Angehörige. Jetzt anfordern!

Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis Länger und gesünder leben Natur & Gesundheit
Alle Kommentare lesen »
Die letzten Kommentare zu diesem Artikel
Comments

Keine Kommentare vorhanden

Jetzt kommentieren oder fragen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Kostenlos registrieren