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Demenz
 Artikel vom 21. Februar 2012

Wie stelle ich einen Pflegestufenantrag?

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit von der Pflegeversicherung festgestellt werden. Bei der Antragsstellung gibt es einiges zu beachten. Hilfe sollte man also frühzeitig in Anspruch nehmen.

Ein Pflegeantrag kann nicht früh genug gestellt werden, da sich die Bewilligung der Gelder zeitlich hinziehen kann. Die Pflegegelder werden außerdem erst mit Bewilligung der Leistungen gezahlt und können nur rückwirkend ab Datum der Antragsstellung geltend gemacht werden.

Mit einem Anruf bei der Pflegekasse, die meistens über die Krankenkasse organisiert ist, kann man sich benötigte Unterlagen und Informationsbroschüren nach Hause bestellen. Schriftliche Dokumente können hier schnell hilfreich sein, wenn es einmal zu Unstimmigkeiten bezüglich der Fristen kommen sollte.

Antragsteller ist der zu Pflegende

Antragssteller ist grundsätzlich immer der zu Pflegende, auch wenn dies nur in seinem Namen passiert. Der Antrag selbst kann kurz und knapp formuliert sein. Sie richten den Antrag an die Krankenkasse und die Abteilung der Pflegeversicherung, bei welcher der zu Pflegende versichert ist.

Im Antrag bitten Sie um die kurzfristige Begutachtung des zu Pflegendem in seinem Wohnraum und beantragen die Leistungen der Pflegeversicherung. In der Regel leitet die Krankenkasse den Antrag an die zuständige Abteilung für die Pflegeversicherung weiter.


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Planen Sie den Besuch des medizinischen Dienstes

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, kann es einige Wochen dauern, bis der medizinische Dienst der Krankenkassen zu Ihnen nach Hause kommt. Dieser Besuch dauert meist nicht länger als eine Dreiviertelstunde, weshalb Sie sich vorher einen Plan machen sollten, was Sie dem medizinischen Dienst mitteilen möchten und worauf Sie aufmerksam machen wollen.

Schildern Sie Ihre Situation und die der pflegebedürftigen Person und zeigen Sie den Wohnraum. Entscheidend bei der Ermittlung der Pflegestufe ist nicht die Schwere der Erkrankung, sondern grundsätzlich die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person.

Das bedeutet, es ist ausschlaggebend, wie viele Minuten pro Tag auf die Sicherung der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwandt werden. Des Weiteren können sämtliche Dokumente wie Befunde oder Röntgenbilder von Krankenhäusern und Ärzten hilfreich bei der Ermittlung der Pflegestufe sein.

Bescheid nach ca. 5 Wochen

Wenn der Besuch des Wohnbereichs des Versicherten erfolgt ist, sollte es nicht länger als fünf Wochen dauern, bis Sie einen Bescheid erhalten. Sollten Sie währenddessen schon die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes benötigen, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf, damit Sie diese Kosten im Nachhinein erstattet bekommen können.

Viele Pflegedienste bieten ihre Hilfe bei der Beantragung der Pflegestufe kostenlos an. Zögern Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen und holen Sie sich auch Hilfe aus Verwandtschaft und Freundeskreis.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei unserem Experten Helmut Zermin.

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