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von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Pflegestufen

Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren

Die Pflegestufe wird Ihnen von der Pflegekasse in einem Einstufungsbescheid mitgeteilt. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und dafür das Gutachten des MDK anfordern, das der Einstufung zu Grunde liegt. Der Widerspruch ist der erste Schritt in einem sogenannten Verwaltungsverfahren. So geht es weiter:

Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren
Der Einstufungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Bei dem Widerspruchsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Beim Widerspruchsverfahren gegen den Einstufungsbescheid senden die Pflegekassen ihren Versicherten meist ein Pflegetagebuch zu, das Sie dann im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht ausfüllen müssen. Auch eine erneute Begutachtung kann stattfinden. Dann werden Ihre Widerspruchsbegründung und / oder das Pflegetagebuch dem Gutachter vorgelegt.


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Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren

Pflegestufe: Neues Gutachten und Widerspruchsbescheid
Der Gutachter muss dazu dann Stellung nehmen. Im Regelfall bleiben die Gutachter bei der Einschätzung aus dem ersten Gutachten. Dann wird der Widerspruch an die Widerspruchsstelle der Pflegekasse weitergeleitet. Bei dieser Stelle liegt nun auch die Stellungnahme des Gutachters vor. Auf dieser Grundlage wird dort entschieden, ob der Bescheid zur Pflegestufe abgeändert wird oder bestehen bleibt. Nach Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.

Pflegestufe: Letzte Möglichkeit Sozialgericht
Auch gegen diesen Bescheid können Sie vorgehen. Mit einer Klage vor dem Sozialgericht. Die Frist beträgt, wie beim Einstufungsbescheid, einen Monat. Ist keine Rechtsmittelbelehrung mit dem Widerspruchsbescheid erfolgt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufe"


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