http://www.curendo.de/pflegegeld/pflegestufen/pflegestufe-es-kommt-auf-den-hilfebedarf-an.html
Sie sind hier:curendoPflegegeldPflegestufenPflegestufe: Es kommt auf den Hilfebedarf an
Demenz
 
von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Pflegestufen

Pflegestufe: Es kommt auf den Hilfebedarf an

Pflegestufe und Pflegebedürftigkeit: Hier gibt es immer wieder Missverständnisse. Aber die Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung ist genau geregelt. Bei der Pflegestufe kommt es darauf an, wie viel Hilfe benötigt wird. Man unterscheidet Grundpflege und die Pflegestufen 1 bis 3. Hilfebedarf bei der Haushaltsführung bedeutet nicht auch Pflegebedürftigkeit.

Pflegestufe: Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz
Bei Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz wird eine Pflegestufe anerkannt. Dies geschieht bei Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens erhebliche fremde Hilfe benötigen - und zwar über eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten.  

Mit den "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens" sind Hilfen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemeint. Gibt es nur einen Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, dann ist dies nicht ausreichend für eine Pflegestufe.


Ernährungstipps kostenlos - Gesund ernähren. So bleiben Sie ganz natürlich fit - Gratis PDF!

Pflegestufe: Es kommt auf den Hilfebedarf an

Pflegestufe: Die Grundpflege
Zur sogenannten Grundpflege gehören verschiedene Unterpunkte. Dazu gehören:

  • Körperpflege
    das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren und die Toilettenbenutzung
  • Ernährung
    mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfestellungen beim Essen und Trinken (NICHT das Kochen)
  • Mobilität
    selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-gehen, das An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Mit der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Heizen gemeint.

Pflegestufe: Der Aufwand für die Hilfen zählt
Wenn ein Hilfebedürftiger beispielsweise in die Pflegestufe 1 eingestuft werden soll, muss neben der hauswirtschaftlichen Versorgung noch Hilfebedarf bei mindestens zwei der oben genannten Verrichtungen bestehen, und zwar ein Hilfebedarf von mindestens 46 Minuten pro Tag. Dies sind die genauen Regelungen:

Hilfebedarf bei den einzelnen Pflegestufen

GrundpflegeKörperpflege: das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren und die Toilettenbenutzung
Ernährung: mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfestellungen beim Essen und Trinken (NICHT das Kochen)
Mobilität:selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-gehen, das An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hilfe bei der Grundpflege... MinutenZeitaufwand, den ein Angehöriger / Laie für die Grundpflege + hauswirtschaftliche Versorgung benötigt
Pflegestufe 1für mindestens zwei der oben genannten Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfebedarf mehr als 45 90 Minuten pro Tag
Pflegestufe 2mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfebedarfab 120 180 Minuten täglich
Pflegestufe 3 täglich rund um die Uhr Hilfebedarf (also auch nachts) ab 240300 Minuten täglich
+ mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (alle Pflegestufen)

Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufe"


Mehr zur Pflegestufe lesen Sie in » "Demenz: Pflege und Betreuung zuhause". Jetzt 30 Tage kostenlos testen!

Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis Länger und gesünder leben Natur und Gesundheit
Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis Länger und gesünder leben - Vorbeugen und heilen mit Vitaminen, Naturheilmitteln und neuesten Therapieverfahren Lernen und Fördern mit Spaß!
Alle Kommentare lesen »
Die letzten Kommentare zu diesem Artikel
Comments

Keine Kommentare vorhanden

Jetzt kommentieren oder fragen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Kostenlos registrieren