Pflegestufe: Es kommt auf den Hilfebedarf an
Pflegestufe und Pflegebedürftigkeit: Hier gibt es immer wieder Missverständnisse. Aber die Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung ist genau geregelt. Bei der Pflegestufe kommt es darauf an, wie viel Hilfe benötigt wird. Man unterscheidet Grundpflege und die Pflegestufen 1 bis 3. Hilfebedarf bei der Haushaltsführung bedeutet nicht auch Pflegebedürftigkeit.
Pflegestufe: Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz
Bei Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz wird eine Pflegestufe anerkannt. Dies geschieht bei Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens erhebliche fremde Hilfe benötigen - und zwar über eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten.
Mit den "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens" sind Hilfen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemeint. Gibt es nur einen Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, dann ist dies nicht ausreichend für eine Pflegestufe.
Ernährungstipps kostenlos - Gesund ernähren. So bleiben Sie ganz natürlich fit - Gratis PDF!
Pflegestufe: Die Grundpflege
Zur sogenannten Grundpflege gehören verschiedene Unterpunkte. Dazu gehören:
- Körperpflege
das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren und die Toilettenbenutzung - Ernährung
mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfestellungen beim Essen und Trinken (NICHT das Kochen) - Mobilität
selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-gehen, das An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Mit der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Heizen gemeint.
Pflegestufe: Der Aufwand für die Hilfen zählt
Wenn ein Hilfebedürftiger beispielsweise in die Pflegestufe 1 eingestuft werden soll, muss neben der hauswirtschaftlichen Versorgung noch Hilfebedarf bei mindestens zwei der oben genannten Verrichtungen bestehen, und zwar ein Hilfebedarf von mindestens 46 Minuten pro Tag. Dies sind die genauen Regelungen:
Hilfebedarf bei den einzelnen Pflegestufen
| Grundpflege | Körperpflege: das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren und die Toilettenbenutzung Ernährung: mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfestellungen beim Essen und Trinken (NICHT das Kochen) Mobilität:selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-gehen, das An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung | ||
| Hilfe bei der Grundpflege... | Minuten | Zeitaufwand, den ein Angehöriger / Laie für die Grundpflege + hauswirtschaftliche Versorgung benötigt | |
| Pflegestufe 1 | für mindestens zwei der oben genannten Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfebedarf | mehr als 45 | 90 Minuten pro Tag |
| Pflegestufe 2 | mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfebedarf | ab 120 | 180 Minuten täglich |
| Pflegestufe 3 | täglich rund um die Uhr Hilfebedarf (also auch nachts) | ab 240 | 300 Minuten täglich |
| + mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (alle Pflegestufen) |
Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufe"
- Pflegestufe: Es kommt auf den Hilfebedarf an
- Pflegestufe: Die verschiedenen Hilfeformen
- Pflegestufe: MDK und Einstufungsbescheid
- Pflegestufe: So beantragen Sie die Pflegeeinstufung
- Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren
- Pflegestufe: So legen Sie Widerspruch ein
Mehr zur Pflegestufe lesen Sie in » "Demenz: Pflege und Betreuung zuhause". Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
|
|
| Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis | Länger und gesünder leben - Vorbeugen und heilen mit Vitaminen, Naturheilmitteln und neuesten Therapieverfahren | Lernen und Fördern mit Spaß! |
Keine Kommentare vorhanden
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos. Kostenlos registrieren

Stellen Sie Ihr Gedächtnis auf die Probe. Mit dem Memo-Spiel von curendo bringen Sie Ihre grauen Zellen wieder in Schwung.
» Los geht's!
18.02.2011, 14:37
Antragstellung der Pflegestufe
von Katja Koch
18.02.2011, 07:16
Stufen der Pflegebedürftigkeit
von Katja Koch
18.01.2011, 09:29
von Katja Koch
21.12.2010, 10:17
Ermittlung der Pflegestufe: Tipps und Kniffe
von Jörg W. Tauch


