Pflegestufe: So legen Sie Widerspruch ein
Wenn die Pflegestufe beantragt wurde und der Hausbesuch des MDK erfolgt ist, wird ein Gutachten erstellt. Auf dieser Basis legt die Pflegekasse die Pflegestufe fest und teilt sie in einem Einstufungsbescheid mit. Wenn Sie mit diesem Bescheid über die Pflegestufe nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Pflegestufe: So legen Sie Widerspruch gegen den Einstufungsbescheid ein
Mit dem Einstufungsbescheid, der ein Verwaltungsakt ist, bekommen Sie eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Die besagt, dass Sie innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen können. Wird also der Antrag abgelehnt oder Sie haben Einwände gegen die festgesetzte Pflegestufe, haben Sie ab Zugang des Einstufungsbescheids einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Erst einmal müssen Sie diesen nicht begründen.
Fordern Sie im gleichen Schreiben auch das komplette Pflegegutachten an, dann können Sie nachlesen, welchen Hilfebedarf mit welchem Zeitaufwand der Gutachter anerkannt hat. Das hilft Ihnen, nicht anerkannte Hilfen in der Widerspruchsbegründung genau zu bezeichnen. Diese Widerspruchsbegründung reichen Sie innerhalb eines Monats nach.
Je nachvollziehbarer Ihre Gründe für den Widerspruch gegen die festgesetzte Pflegestufe sind, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten. Deswegen sollte das Gutachten des MDK die Grundlage für Ihre Widerspruchsbegründung sein.
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Pflegestufe: Schriftlich Widerspruch einlegen
Den Widerspruch gegen den Einstufungsbescheid zur Pflegestufe können sie schriftlich einreichen, oder „mündlich zur Niederschrift“ in der Geschäftsstelle Ihrer Pflegekasse abgeben. Um die Frist einzuhalten, können Sie zuerst Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass Sie die Begründung nachreichen. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie der Pflegekasse einen Brief schreiben. Haben Sie eine Vollmacht von Ihrem Angehörigen, können Sie den Brief selbst unterschreiben. Wenn Sie keine Vollmacht haben, muss Ihr Angehöriger selbst unterzeichnen.
Pflegestufe: Musterbrief für Widerspruch
Vorname Name
Straße + Nr.
PLZ Ort Datum
Pflegekasse XY
Beispielstraße 11
12345 Beispielstadt
Betrifft: … (Versichertennummer, Vorname, Name, Geburtsdatum)
Ihr Einstufungsbescheid vom … (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für … (Vorname, Name) in Vollmacht handelnd, lege ich gegen Ihren Bescheid vom … (Datum) Widerspruch ein. Eine Kopie der Vollmacht ist beigefügt.
Bitte senden Sie mir das Gutachten des MDK zur Prüfung zu. Eine ausführliche Widerspruchsbegründung sende ich Ihnen nach der Prüfung des MDK-Gutachtens (innerhalb von zwei, drei, … Wochen) unaufgefordert zu.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Name
Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufe"
- Pflegestufe: Es kommt auf den Hilfebedarf an
- Pflegestufe: Die verschiedenen Hilfeformen
- Pflegestufe: MDK und Einstufungsbescheid
- Pflegestufe: So beantragen Sie die Pflegeeinstufung
- Pflegestufe: Das Widerspruchsverfahren
- Pflegestufe: So legen Sie Widerspruch ein
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