Pflegeheimkosten steuerlich absetzen
Pflegeheimkosten sind steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Pflegekosten vom Finanzamt zurückfordern können. Wie das geht und welche Kosten Sie erstattet bekommen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Um die Pflegekosten Ihres pflegebedürftigen Angehörigen steuerlich absetzen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich beispielsweise um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, wie Pflegen, Betreuen, Kochen oder Reinigen. Wichtig ist, dass Sie derjenige sind, der die Pflegekosten zahlt.
Weiterhin müssen die Pflegedienstleistungen im Haushalt des Patienten vollbracht werden. Nur dann können Sie diese Kosten auch steuerlich absetzen. Übrigens: Es muss keine Pflegestufe vorliegen, damit Sie die Pflegekosten von der Steuer absetzen können. So müssen Sie sich auch keinen Nachweis über eine Pflegestufe einholen.
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Die Pflegebedürftigen profitieren
Hiervon profitieren vor allem die Pflegebedürftigen, die keiner
Pflegestufe unterliegen und somit dennoch die Pflegekosten absetzen
können. Ein großer Vorteil: Denn auch wer keiner Pflegestufe unterliegt,
bedarf dennoch professioneller Pflege und muss Pflegekosten zahlen.
Mit der Pflegebedürftigkeit entstehen für die Familie ernorme Kosten. Dabei ist es egal, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim von professionellen Fachkräften betreut oder von zu Hause aus von den Angehörigen gepflegt wird. Pflegehilfsmittel werden in beiden Fällen benötigt und bedeuten eine finanzielle Belastung. Das von der Pflegeversicherung beigesteuerte Geld reicht meistens nicht aus. Von steuerlichen Vorteilen können Sie allerdings profitieren. Diesen Vorteil sollten Sie unbedingt nutzen.
Wie können Sie die Pflegekosten steuerlich absetzen?
Die Möglichkeit, dass Sie die Pflegekosten steuerlich absetzen können, liegt daran, dass die Pflege von zu Hause aus als Dienstleistung angesehen wird. Hierzu zählen Pflege und Betreuung eines Patienten wie auch Hilfe im Haushalt durch putzen etc. Insgesamt erkennt das Finanzamt 4.000 Euro an. Und hierfür ist noch nicht einmal ein Nachweis der Pflegestufe nötig. Das Geld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, wird dabei nicht auf den Steuervorteil angerechnet.
Achten Sie darauf, dass Pflegekosten grundsätzlich nachweisbar sind, beispielsweise durch Quittungen oder Überweisungen. Im Zweifelsfall können Sie dem Finanzamt detailliert alle Kosten auflisten. Weiterhin ist es ratsam, sich in diesem Fall einen Steuerberater zu suchen, damit Sie alle Pflegekosten ordnungsgemäß von der Steuer absetzen können.
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Forum: Pflegekosten
Mir scheint, Ihre Informationen in dem o.a. Artikel sind widersprüchlich:
Zum einen sprechen Sie davon, dass Pflegeheimkosten steuerlich absetzbar sind.
Andererseits sagen Sie aber auch, dass die Kosten nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn "die Pflegedienstleistungen im Haushalt des Patienten vollbracht werden". Das schließt eigentlich aus, dass Kosten, die bei Unterbringung in ...
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