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Demenz
 Artikel vom 21. Februar 2012
von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Pflegekosten

Wie hoch sind die Betreuungskosten der ambulanten Pflege?

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, muss schnell für die Pflegekosten gesorgt sein. Doch wie hoch sind eigentlich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst und womit kann man das finanzieren? Bei der Berechnung der Kosten kommen viele Faktoren zusammen.

Behandlungspflege und Grundpflege

Es wird grundsätzlich zwischen der Behandlungspflege und der Grundpflege unterschieden. Bei der Behandlungspflege werden nur kleinere Behandlungen wie ein Verbandswechsel oder Thrombosespritzen durchgeführt und sie muss ärztlich verordnet werden. Bei der Grundpflege handelt es sich um elementare Hilfen beim Waschen, Ankleiden, im Haushalt und der Mobilität und sie wird von der Pflegeversicherung bezahlt. Ambulante Pflegedienste bieten hier verschiedene Leistungspakete in verschiedenen Preisklassen an.

Grundsätzlich gilt bei den Pflegekosten: Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst werden benötigt. Während bei Pflegestufe Eins nur kleinere Hilfen wie die Anleitung beim Waschen von Nöten sind, braucht ein Patient der Pflegestufe Zwei schon mehrere Anleitungen pro Tag. Die Berechnung der Kosten für den ambulanten Pflegedienst ist dabei individuell verschieden und kann mit Hilfe von Rechnern im Internet ermittelt werden. So bietet zum Beispiel die Caritas auf ihrer Homepage so einen Rechner an.


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Berechnung von Leistungen

Bei den ambulanten Pflegediensten fallen meist Hausbesuchspauschalen an, die je nachdem, ob es sich um einen Werktag oder Wochenendtag handelt, unterschiedlich ausfallen. Sie liegen zwischen 2,50 Euro und 7 Euro pro Tag. Dazu kommt jede einzelne Leistung, die von der Pflegekraft erledigt werden muss. Die "kleine Körperpflege" kostet bei der Caritas Berlin bei der werktäglichen Ausführung 280 Euro im Monat. Nun können natürlich je nach Pflegestufe weitere Kosten dazu kommen.

Sachleistungen aus der Pflegestufe

Je nach Pflegestufe erhalten Sie aus der Pflegeversicherung bestimmte Beträge für die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst.

  • Pflegestufe I: bis zu 450 Euro
  • Pflegestufe II: bis zu 1.100 Euro
  • Pflegestufe III: bis zu 1.550 Euro
  • in besonders schweren Fällen bis zu 1.918 Euro

Des Weiteren wird die Rente des zu Pflegenden mit eingerechnet. Sollten die Pflegekosten das Pflegegeld und die Rente Ihres Angehörigen übersteigen, gibt es die Möglichkeit, eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen. Hierbei sollten Sie mindestens 50 Euro pro Tag absichern lassen.

Im Rahmen der Sozialhilfe von Kommunen gibt es unter Umständen die Möglichkeit, Pflegewohngeld zu beantragen. Beachten Sie bei der Berechnung der Pflegekosten auch die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Weitere Informationen dazu bekommen Sie auf unserem Portal: Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten.

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