Die Pflegeversicherung: Begutachtung der Pflegestufen
In der Pflegeversicherung erfolgt erst eine Begutachtung der Pflegestufe. Dafür interessiert sich der Betroffene in erster Linie, denn die Pflegestufe entscheidet, wie viel Geld dieser von der Pflegekasse bekommen wird und wie viel Fremdleistungen erbracht werden können.
Die richtige Pflegestufe ist wichtig
Vollstationäre Einrichtung sichern Sie sich Ihre Arbeitsplätze, wenn der Bewohner die Pflegestufe erhält, entsprechend derer Sie auch pflegen und der Personalschlüssel erstellt wird. Wenn Kunden mehr Leistungen benötigen, als sie von der Pflegekasse erhalten, ergibt sich aus der Pflegestufe der Anteil, den sie für ihre pflegerische Versorgung selber bezahlen müssen.
Denn wird ein Patient zu niedrig eingestuft, muss der Kunde mehr zuzahlen und zu hohe Eigenleistungen können den Patienten unzufrieden machen. Meist richtet sich die Unzufriedenheit dann nicht gegen den MDK oder die Kasse, sondern gegen die Einrichtung.
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Maßstab für die Pflegestufe ist der Hilfebedarf
Maßstab der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist nicht die Schwere der Erkrankung oder Behinderung, sondern allein der aus der konkreten Funktionseinschränkung resultierende Hilfebedarf in Bezug auf die alltäglichen Verrichtungen. Besteht der Hilfebedarf ausschließlich bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen, hat der Bedürftige keinen Anspruch auf eine Pflegestufe und somit auch keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung!
Seit Einführung der Pflegeversicherung beruht die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI auf einem Verfahren, das sich unmittelbar aus den gesetzlichen Vorgaben zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Begutachtung ableitet.
Begutachtungs-Richtlinien
Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches – BRi " vom 21 . März 1997 haben seinerzeit die bis dahin gültigen Begutachtungsverfahren für die ambulante und stationäre Pflege abgelöst. Sie wurden seitdem kontinuierlich an die Rechtsentwicklung angepasst.
Die Begutachtungs-Richtlinien sind die verbindliche, einheitliche Begutachtungsgrundlage sowohl für die Pflegekassen als auch für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK).
Die aktualisierte Fassung der Begutachtungs-Richtlinie vom 8. Juni 2009 setzt insbesondere die begutachtungsrelevanten Themen aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 um, nimmt einige Präzisierungen vor und modifiziert das Gutachtenformular. In den Prozess der Überarbeitung wurden die in der Begutachtungspraxis gewonnenen Erfahrungen einbezogen.
Lesen Sie in der Artikelserie "Pflegestufen und die Begutachtung durch den MDK"
- Die Pflegeversicherung: Begutachtung der Pflegestufen
- Pflegebedürftigkeit und ihre Pflegestufen-MDK
- Stufen der Pflegebedürftigkeit
- Antragstellung der Pflegestufe
Mehr Infos zu Pflegestufen finden Sie in » Häusliche Pflege - Hilfe und Rat für Angehörige. Jetzt anfordern!
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