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von Helmut Zermin, veröffentlicht in Private Pflegeversicherung.

Was bringt die staatlich geförderte private Pflegevorsorge?

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Das Bundeskabinett hat sich auf seiner 106. Sitzung mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge beschäftigt. In diesem Beitrag lesen Sie, wie die neue zusätzliche private Pflegevorsorge funktionieren soll.

Künftig wird es bei der gesetzlichen Pflegeversicherung immer weniger Beitragszahler und immer mehr Pflegebedürftige geben. Das umlagefinanzierte Teilkaskosystem der sozialen Pflegeversicherung muss daher dringend um eine zusätzliche kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden.

Deshalb haben sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und der Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) am 4. Juni 2012 beim Koalitionsgipfel darauf geeinigt, künftig Bürger, die eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, zu bezuschussen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte am 6. Juni 2012 im Bundeskabinett verabschiedet werden. 

Wie funktioniert der so genannte Pflege-Riester genau? 

Wer ab 2013 zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, soll beim sogenannten Pflege-Riester künftig mit fünf Euro monatlich unterstützt werden. Das sind 60 Euro im Jahr.

Mit dem Pflege-Riester sollen die Lücken zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und dem niedrigeren Betrag, den die gesetzliche Pflegeversicherung auszahlt, geschlossen werden.

Der Zuschuss von monatlich fünf Euro zur Pflege-Zusatzversicherung soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.

Durch den direkten Zuschuss profitieren auch Geringverdiener von der Förderung. 

Im Bundeshaushalt werden dafür im ersten Jahr zunächst 100 Millionen Euro bereitgestellt. Das reicht nach Berechnungen für die Förderung von 1,67 Millionen Pflege-Zusatzpolicen. 



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Ab 2014 sollen nach dem Willen von  Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr so viele Versicherungen gefördert werden, wie abgeschlossen werden. Das heißt, wenn die 100 Millionen Euro dafür nicht reichen, muss der Bund dann eben mehr bezahlen.

Wichtig: Keine Zulage erhalten sollen Menschen unter 18 Jahren und Personen, die vor Abschluss eines Pflege-Riesters bereits bestimmte Pflegeleistungen empfangen haben.

Achtung: Anders als bei der Riester-Rente gibt es beim Pflege-Riester keine steuerlichen Vorteile für die private Pflegevorsorge.

Wer soll die neue zusätzliche staatliche Pflegevorsorge bekommen?

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sollen die neue staatlich geförderte Pflegevorsorge abschließen können.

Müssen die Pflegeversicherer künftig jeden aufnehmen?

Eine Altersbeschränkung ist beim so genannten Pflege- Riester nicht vorgesehen.

Nach den bisherigen Plänen gilt ein so genannter Kontrahierungszwang, also die Verpflichtung der Versicherungsunternehmen, jeden der den Pflege-Riester abschließen will, ohne Gesundheitscheck- bzw. Gesundheitsprüfung  als Vertragspartner annehmen zu müssen. Niemanden soll die Zusatzvorsorge verwehrt werden. Allerdings soll es eine Karenzzeit von fünf Jahren nach dem Abschluss geben. Das heißt, erst nach dieser Zeit kann die Leistung der Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Was soll für schon bestehende Pflege-Zusatzversicherungen gelten?

Unklar ist noch, ob die Förderung auch für bereits abgeschlossene Pflege-Zusatzversicherungen gelten wird.  Davon gibt es etwa 1,9  Millionen. Sie sollen nach den bisherigen Plänen nur dann gefördert werden, wenn für sie ebenfalls gilt, dass niemand von ihnen ausgeschlossen werden kann und es keine Risikoprüfung gibt. Dies dürfte allerdings so gut wie nie der Fall sein.

Was gilt für die Versicherungsunternehmen?

Versicherungsunternehmen, die den Pflege-Riester anbieten wollen, müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen, die im Bundeskabinett noch diskutiert werden sollen.  Bis Anfang 2013 müssen die Pflegeversicherer, die die zusätzliche staatlich geförderte private Pflegevorsorge anbieten wollen,  ihre entsprechenden Produkte dann zertifizieren lassen.

curendo.de wird weiter über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens berichten. 

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