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Demenz
 
von Marina Selinger, veröffentlicht in Pflegeversicherung

Soziale Absicherung von Pflegenden: Das sind Ihre Rechte

Marina Selinger

Mein Name ist Marina Selinger. Ich bin Ihre Expertin für Wundtherapie.

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Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat den Wunsch, in seinen eigenen 4 Wänden gepflegt zu werden, und Sie als Angehöriger möchten sich auch um ihren pflegebedürftigen Verwandten kümmern. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, Hilfestellungen und Absicherungen, um Ihnen die Pflege zuhause zu erleichtern.

Auch Sie haben einen Anspruch auf Rente

Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen für mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen, gelten Sie als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung. Sind Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit.

Wenn Sie noch erwerbstätig sind

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt in Höhe von zwischen 26 und 80% der Bezugsgröße beziehen, je nach Pflegestufe des Pflegebedürftigen und zeitlichem Umfang der Pflegetätigkeit.

Damit ist eine Pflegeperson, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe III mindestens 28 Stunden in der Woche pflegt, nach derzeitigen Werten in etwa auf der Basis von 80% des aktuellen Durchschnittsentgelts der gesetzlich Rentenversicherten abgesichert.

Durchschnittlich ergibt ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,95 € und 20,85 € (alte Bundesländer) und zwischen 6,23 € und 18,67 € (neue Bundesländer).

Tipp: Lassen Sie sich hier von der Pflegekasse Ihres Angehörigen beraten, wie hoch Ihr Anspruch ist.

Sie haben ein Anrecht auf Pflegezeit

Für bis zu 6 Monaten haben Sie einen Anspruch auf unbezahlte sozialversicherte Freistellung. Ihr Angehöriger muss mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft sein und zuhause gepflegt werden. Das gilt nur, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt.


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Soziale Absicherung von Pflegenden Soziale Absicherung von Pflegenden: Das sind Ihre Rechte

In akuten Situationen können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen, um die weitere Pflege zu organisieren. Der Arbeitgeber kann hierfür ein Attest vom behandelnden Arzt des Pflegebedürftigen verlangen. Diese Freistellung steht Ihnen unabhängig von der Betriebsgröße zu.

Sie als Pflegeperson sind unfallversichert

Wenn Sie einen nahestehenden Menschen pflegen, sind Sie während der Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie also während Ihrer Pflegetätigkeit verunfallen, melden Sie sich bei der zuständigen Unfallversicherung.

Diese muss die Pflegekasse Ihnen mitteilen. Falls Sie nicht genügend Auskünfte erhalten haben, wenden Sie sich direkt an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Falls Ihr Unfall eine ärztliche Behandlung nach sich zieht, müssen Sie dem Arzt mitteilen, dass dieser sich während der Pflegetätigkeit zugetragen hat.

Sie können auch arbeitslosenversichert bleiben

Wenn Sie sich um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, können Sie auch freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, dass Sie sich freiwillig versichern möchten.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder Arbeitslosengeld bezogen haben, unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen haben und nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind. Der Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung ist allein von der Pflegeperson zu tragen.

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