Wann pflegende Angehörige eine Familienpflegezeitversicherung brauchen
Helmut Zermin
Mein Name ist Helmut Zermin. Ich bin Ihr Experte für Fragen rund um die Pflegeversicherung.
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Durch das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist es möglich, zu arbeiten und gleichzeitig Angehörige zu pflegen, ohne dabei hohe Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Was kaum einer weiß ist, dass pflegende Angehörige oder deren Arbeitgeber dann eine sogenannte Familienpflegezeitversicherung abschließen müssen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was es mit dieser Pflichtversicherung auf sich hat.
Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten
Der Deutsche Bundestag hat am 20.10.2011 das neue Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verabschiedet. Das FPfZG ermöglicht es Arbeitnehmern, jetzt durch eine Verringerung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden ihre Angehörigen häuslich zu pflegen.
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben beispielsweise die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit während der Pflegephase zu halbieren. Ein Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens wird weiter gezahlt, wobei das Bruttoeinkommen keiner Begrenzung unterliegt. Zum Ausgleich müssen sie nach der Familienpflegezeit, also spätestens nach 24 Monaten, wieder voll arbeiten, erhalten jedoch weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das durch den Entgeltvorschuss mit einem negativen Saldo belastete Wertguthaben wieder ausgeglichen ist.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gewährt den Arbeitgebern über diesen Aufstockungsbetrag ein zinsloses Darlehen.
Versicherungspflicht für Familienpflegezeit-Arbeitnehmer
Nach § 4 des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) sind alle Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, verpflichtet, für die gesamte Dauer der Familienpflegezeit eine so genannte Familienpflegezeitversicherung abzuschließen.
Der Abschluss der Police geschieht entweder durch die oder den Beschäftigten selbst oder den Arbeitgeber.
Die Versicherungspflicht besteht dabei für die Pflegephase und die Nachpflegephase. Das können zusammen maximal vier Jahre sein.
Wann ist eine Familienpflegezeitversicherung sinnvoll?
Die Familienpflegezeitversicherung sichert den Arbeitgeber für den Fall ab, dass der Arbeitnehmer wegen Tod oder Berufsunfähigkeit nicht in der Lage ist, die ihm während der Pflegephase gezahlten Gehaltsvorauszahlungen zurückzuzahlen.
Was ist die Familienpflegezeitversicherung?
Zur Minimierung der Risiken für den Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer, die Familienpflegezeit im Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen, eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Die Familienpflegezeitversicherung deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Tod der/des Beschäftigten eintreten kann. Die Versicherung wird für die Dauer von Pflege- und Nachpflegephase abgeschlossen.
Eine Familienpflegezeitversicherung ist Voraussetzung für die Gewährung des zinslosen Darlehens durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), denn sie deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Ihren Todesfall eintreten kann.
Im Klartext heißt das: Wenn Sie bedingt durch Berufsunfähigkeit oder Tod den als Darlehen gewährten Aufstockungsbetrag nicht zurückzahlen können, tritt die Familienpflegezeitversicherung ein. Die Familienpflegezeitversicherung können Sie oder aber Ihr Arbeitgeber abschließen.
Den Versicherern werden bei der Familienpflegezeitversicherung keine Vorgaben zur Berechnung der Versicherungsprämie gemacht. Die Versicherungsprämie ist jedoch unabhängig vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person zu berechnen.
Darüber hinaus darf eine Familienpflegezeitversicherung keinerlei Risikoprüfungen vorsehen, sodass letztendlich jeder Arbeitnehmer versicherbar ist, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit erfüllt.
Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie errechnet sich nach dem ermittelten monatlichen Bruttoaufstockungsbetrag zzgl. des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag. Der Beitrag soll 15 EUR im Monat nicht überschreiten. Die Versicherung endet mit dem Abschluss der Nachpflegephase.
curendo-tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie eine Familienpflegezeit nehmen können. Kommen Sie mit Ihrem Arbeitgeber überein, so können Sie mit ihm eine Familienpflegezeitvereinbarung treffen und eine Familienpflegezeitversicherung abschließen.
Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung über günstigen Gruppenvertrag möglich
Der Versicherungsschutz in der Familienpflegezeitversicherung kann auch durch Aufnahme in einen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden.
Der Gruppenvertrag des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) besteht bei der BNP Paribas Cardif. Die internationale Versicherungsgesellschaft der europäischen Bankengruppe BNP Paribas ist seit 1. Januar 2012 Versicherungspartner des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Mit der Familienpflegezeitversicherung verpflichtet sich BNP Paribas Cardif bei diesem Gruppenvertrag, im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Einmalleistung in der Höhe zu erbringen, in der das Wertguthaben infolge der Familienpflegezeit noch nicht ausgeglichen ist. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei sowohl die Pflegezeit selbst als auch die Zeit der Nachpflegephase bis zum vollständigen Ausgleich des Wertguthabenkontos.
Durch den Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages mit BNP Paribas Cardif hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einen Zugang für die Beschäftigten ermöglicht, die dem Vertrag nur beitreten müssen.
Der Beitrag von 1,99 Prozent gerechnet auf den monatlichen Förderungsbetrag ist über die gesamte Versicherungsdauer zu entrichten. Ausgehend von einem monatlichen Förderungsbetrag von 500 Euro beträgt der Beitrag gerade einmal 9,95 Euro monatlich.
curendo-tipp: Eine Familienpflegezeitversicherung kann Ihr Arbeitgeber für Sie abschließen, wenn er mit einem durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zertifizierten Versicherungsunternehmen einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.
Alternativ können Sie aber auch selbst die Aufnahme in die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung mit der BNP Paribas Cardif beantragen.
Formulare zum Download
Das notwendige Formular zur Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag können Sie sich im Servicebereich des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) herunterladen.
Unter http://www.familien-pflege-zeit.de/ finden Sie außerdem weitere Informationen des BAFzA zur Familienpflegezeit und können alle notwendigen Formulare sowie Broschüren und Merkblätter herunterladen.
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