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Demenz
 
von Helmut Zermin, veröffentlicht in Pflegeversicherung

Was bringt die Pflegereform für Pflegebedürftige und Angehörige?

Helmut Zermin, Experte für Pflegeversicherung Helmut Zermin

Mein Name ist Helmut Zermin. Ich bin Ihr Experte für Fragen rund um die Pflegeversicherung.

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Am 23. Januar 2012 hat das Bundesgesundheitsministerium einen ersten "Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG)" vorgelegt. Die Neuerungen sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was auf Pflegebedürftige und deren Angehörige ab 2013 durch die geplante Pflegereform zu kommt.

Bessere Leistungen für Demenzkranke

1,4 Millionen Menschen sind hierzulande an Demenz erkrankt. Ein Schwerpunkt des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ist es daher, Demenzerkrankten in der Pflege besser gerecht zu werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 1. Januar 2013 auf die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken ausgeweitet werden.

Das ambulante Leistungsangebot, das bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, soll um Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte erweitert werden. Zugleich sollen Demenzkranke in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen als bisher bekommen.

Demenzkranke mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0 sollen Leistungen in Höhe von 50 Prozent der Pflegestufe I erhalten. Das sind dann 225 Euro pro Monat für so genannte Pflegesachleistungen.


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Was bringt die Pflegereform für Pflegebedürftige und Angehörige? Neue Pflegereform: Was sich bei den Pflegekosten ändert

In den Pflegestufen I und II sollen die Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz um ein Drittel der Leistungen zur nächst höheren Pflegestufe hin erhöht werden. Statt bisher 450 Euro sind das dann 665 Euro an Pflegesachleistungen in der Pflegestufe I und 1.250 Euro statt 1.100 Euro in Pflegestufe II. Entscheidet sich der Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, also ein Demenzkranker,  für das Pflegegeld, dann sind es

  • 120 Euro in der Pflegestufe 0,
  • 305 Euro in der Pflegestufe I (bisher 235 Euro) sowie
  • 525 Euro in der Pflegestufe II (bisher 440 Euro)

Mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Sie können anstelle der bisherigen standardisierten Komplexleistungen mit den Pflegediensten ein Zeitkontingent vereinbaren, das sie je nach ihrem individuellen Bedarf für unterschiedliche Leistungen einsetzen können.

Förderung von alternativen Wohnformen

Um dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger nachzukommen, nicht in einem Pflegeheim zu leben, sollen künftig alternative Wohnformen durch drei Maßnahmen gefördert werden:

  1. Pflegebedürftige, die in einer selbstorganisierten Wohngruppe leben, sollen eine Pauschale von 200 Euro monatlich für die Beschäftigung einer Pflegekraft für die Organisation und Sicherstellung der Pflege erhalten.
  2. Der Einsatz einzelner, selbstständiger Pflegekräfte in den Wohngruppen soll erleichtert werden.
  3. Als Anreiz für die Gründung neuer Wohngruppen wird ein Programm aufgelegt, aus dem eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro je Pflegebedürftigen bei max. 10.000 Euro je Wohngruppe für die erforderliche, pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung erfolgt.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden im Begutachtungsprozess gestärkt

Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sollen ab dem 1. Januar 2013 im  Begutachtungsprozess gestärkt werden:

  1. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird zur Entwicklung und Einhaltung von Servicegrundsätzen sowie zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements verpflichtet.
  2. Die Pflegekassen können ab 2013 neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, beauftragen.
  3. Die Pflegekassen müssen Versicherte künftig darüber aufklären, dass sie einen Anspruch auf die Übermittlung des Pflegegutachtens haben. Ihr Wunsch wird bei der Begutachtung dokumentiert.
  4. Die Pflegekasse muss ab 2013 Pflegebedürftigen innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin in der häuslichen Umgebung und unter Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten anbieten. Wenn dies nicht erfolgt, erhält der Antragssteller einen Beratungsgutschein, der bei einer von der Pflegekasse zu benennenden qualifizierten Beratungsstelle (etwa einem Pflegestützpunkt) eingelöst werden kann.

Rehabilitation wird gestärkt

Die Rehabilitation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen soll gestärkt werden.

  1. Antragssteller, also Pflegebedürftige, sollen künftig schon bei der Begutachtung eine gesonderte Rehabilitationsempfehlung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Ansprüche besser geltend zu machen.
  2. Auch der Anspruch pflegender Angehöriger auf Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen soll gestärkt werden.
  3. Bei einer Rehabilitation der pflegenden Angehörigen soll die gleichzeitige Versorgung des Pflegebedürftigen künftig in unmittelbarer räumlicher Nähe stattfindet.

Situation für pflegende Angehörige wird verbessert

Auch die Situation der pflegenden Angehörigen soll ab 2013 durch folgende Maßnahmen verbessert werden:  

  1. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege soll das hälftige Pflegegeld weitergezahlt werden.
  2. Bei der gleichzeitigen Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen sollen die rentenrechtlich wirksamen Zeiten addiert werden.
  3. Die für pflegende Angehörige so wichtige Selbsthilfe soll mit jährlich 10 Cent pro Versicherten gefördert werden.

Medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen wird verbessert

Auch die medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen soll ab 2013  verbessert werden, indem

  • die Krankenversicherung vor Ort Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und geeigneten Ärzten zu vermitteln hat
  • die Vertragspartner Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen veranlasst werden, finanzielle Anreize für Ärzte und Zahnärzte zu setzen, Hausbesuche durchzuführen
  • die Pflegeheime öffentlich darüber zu informieren haben, wie sie die medizinische Versorgung der Pflegeheimbewohner sicherstellen.

Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben

Um die zusätzlichen Leistungen insbesondere für Demenzkranke und Angehörige finanzieren zu können, soll der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben und damit der finanzielle Spielraum deutlich erweitert werden. 

Förderung einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge geplant

Gesetzlich Versicherte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Pflegeleistungen zusätzlich privat abzusichern. Diese zusätzliche private Vorsorge soll der Staat fördern. Unklar ist aber bisher, ob es für die zusätzliche private Pflegevorsorge direkte Zuschüsse nach dem Modell der "Riesterrente" geben soll oder lediglich die Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen.

Den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG)" können Sie sich hier downloaden.

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