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von Helmut Zermin, veröffentlicht in Pflegeversicherung.

Welche Verbesserungen bringt die Pflegereform für pflegende Angehörige?

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Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Dadurch kann die Pflegereform 2013 am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Welche Verbesserungen bringt die Pflegereform 2013 pflegenden Angehörigen?

Pflegende Angehörige, die Pflegebedürftige zu Hause pflegen, sind eine tragende Säule bei der Pflege.  Denn 69 Prozent der Pflegenden werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zu Hause gepflegt bzw. im häuslichen Umfeld betreut.

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bringt daher auch pflegenden Angehörigen zum 1. Januar 2013 erhebliche Verbesserungen bei der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen.

Pflegegeld wird  bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt

Pflegende Angehörige können durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ab dem 1. Januar 2013 leichter eine Auszeit nehmen. Denn, wenn  pflegende Angehörige für den Pflegebedürftigen eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld ab 1. Januar 2013 zur Hälfte weitergezahlt. 

Besondere Belange von pflegenden Angehörigen

Besondere Belange von pflegenden Angehörigen werden bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen stärker berücksichtigt. In der Krankenversicherung werden ab 1. Januar 2013 bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange von pflegenden Angehörigen entsprechend ihrer Bedürfnisse berücksichtigt. 

Rentenversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige

Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen erfordert bisher eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche.

Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand ab 1. Januar 2013 nicht mehr alleine für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden.

Damit werden pflegerische Härtefälle ausgeglichen und eine bessere rentenversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegenden erreicht. 



Pflegereform Pflegereform Auch Alzheimerkranke profitieren von der Pflegereform.

Selbsthilfegruppen werden gestärkt

Pflegende Angehörige fühlen sich bei der Pflege eines Angehörigen oft überfordert. Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen und Hilfen vor Ort sind deshalb sehr wichtig. Diesen Austausch finden pflegende Angehörige oft in Selbsthilfegruppen zur Pflege.

Durch eine stärkere Förderung von solchen Selbsthilfegruppen zur Pflege soll die Situation von pflegenden Angehörigen ab 1. Januar 2013 verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden ab 1. Januar 2013 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Dabei bleibt es bei der Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen.

curendo-Tipp: Die Adressen von Selbsthilfegruppen zur Pflege in Ihre Nähe nennen Ihnen die örtlichen Pflegestützpunkte, Ihre Pflegekasse oder Ihr ambulanter Pflegedienst. 

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Hauptartikel: Pflegereform: Verbesserungen für Demenzkranke und Pflegebedürftige.

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