Welcher Beitragssatz wird für die Pflegeversicherung berechnet?
Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird aus den Einnahmen eines Mitglieds errechnet. Dabei gilt jedoch eine besondere Beitragsbemessungsgrenze. Lesen Sie im folgenden Artikel, wie der Beitragssatz für die Pflegeversicherung berechnet wird.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung errechnet sich aus dem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zur Hälfte. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt seit 2008 1,95 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent.
Der Beitrag berechnet sich aus einem Beitragssatz des Arbeitnehmers (0,975 Prozent ohne Beitragszuschlag und 1,225 Prozent mit Beitragszuschlag) und einem Beitragssatz des Arbeitgebers unabhängig vom Beitragszuschlag (0,975 Prozent). Im Bundesland Sachsen sieht das jedoch anders aus. Hier beträgt der Beitragssatz des Arbeitnehmers 1,475 Prozent oder 1,725 Prozent mit Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeber in Sachsen trägt nur 0,475 Prozent.
Ernährungstipps kostenlos - Gesund ernähren. So bleiben Sie ganz natürlich fit - Gratis PDF!
Höhe des Beitrags der Pflegeversicherung
Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten?
Die oben genannten Beiträge werden allerdings nur bis zur Höhe der jeweiligen Bemessungsgrenze erhoben, welche sich allerdings jährlich ändert. Die Grenzen für das Jahr 2011 sind folgendermaßen und gelten für alle Bundesländer:
- Jahr: 44.550 Euro
- Monat: 3.712,50 Euro
- Woche: 866,25 Euro
- Tag: 123,75 Euro
Der Beitragssatz der Pflegeversicherung startete im Jahr 1995 mit nur einem Prozent. Seitdem ist der Beitrag stetig gestiegen. Die Pflegeversicherung wird in den nächsten Jahren immer teurer. Das liegt daran, dass in Deutschland immer mehr Menschen zum Pflegefall werden und die Pflegeversicherungen ihre Leistungen aufstocken müssen. Die Pflegeversicherungen müssen mehr Geld ausgeben, als sie durch die Beitragssätze einnehmen können.
Was bedeutet der Beitragsanstieg für Versicherte?
Mitglieder einer Pflegeversicherung sollten auf jeden Fall weitere kapitalbildende Vorsorgemodelle in Betracht ziehen. Denn oft reicht im Falle einer Pflegebedürftigkeit das Geld aus der Pflegeversicherung nicht aus. Damit nicht die komplette Rente für Pflegehilfsmittel und Co. ausgegeben werden muss, sollten Sie schon in frühen Jahren mit der Absicherung beginnen. Je früher Sie sich versichern, desto günstiger sind die monatlichen Raten.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese bietet meist zahlreiche Zusatzversicherungen an. Lassen Sie sich hierfür jedoch unbedingt persönlich beraten, sodass Sie am Ende die Police erhalten, die Ihnen im Alter auch wirklich nützt. Eine weitere Alternative ist die Riesterrente. Sie erhalten die staatliche Förderung wird nicht nur im Krankheitsfall ausgezahlt, sodass Sie in jedem Fall bei Rentenbeginn von einem Bonus profitieren – ein wertvoller Zusatzgroschen zur Pflegeversicherung.
Kennen Sie schon unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter "Expertentipps von A-Z"?
Statt Hunderte von Fachberichten und Informationsdiensten selbst
auszuwerten, erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten
Ereignisse und Trends von unseren Experten kostenlos per E-Mail!
» Jetzt kostenlos anfordern! «
|
|
|
| Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis | Länger und gesünder leben - Vorbeugen und heilen mit Vitaminen, Naturheilmitteln und neuesten Therapieverfahren | Lernen und Fördern mit Spaß! |
Keine Kommentare vorhanden
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos. Kostenlos registrieren

Stellen Sie Ihr Gedächtnis auf die Probe. Mit dem Memo-Spiel von curendo bringen Sie Ihre grauen Zellen wieder in Schwung.
» Los geht's!
03.03.2011, 07:23
Pflegezusatzversicherung: Gut versorgt im Pflegefall
von Albert Gottelt
14.02.2011, 12:15
Die Pflegeversicherung: Begutachtung der Pflegestufen
von Katja Koch
20.12.2010, 08:37
von Katja Koch
17.12.2010, 18:10
Pflegeversicherung: Wenn der Gutachter klingelt
von Katja Koch


