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von curendo.de Redaktion, veröffentlicht in Pflegeversicherung

Welcher Beitragssatz wird für die Pflegeversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird aus den Einnahmen eines Mitglieds errechnet. Dabei gilt jedoch eine besondere Beitragsbemessungsgrenze. Lesen Sie im folgenden Artikel, wie der Beitragssatz für die Pflegeversicherung berechnet wird.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung errechnet sich aus dem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zur Hälfte. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt seit 2008 1,95 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent.

Der Beitrag berechnet sich aus einem Beitragssatz des Arbeitnehmers (0,975 Prozent ohne Beitragszuschlag und 1,225 Prozent mit Beitragszuschlag) und einem Beitragssatz des Arbeitgebers unabhängig vom Beitragszuschlag (0,975 Prozent). Im Bundesland Sachsen sieht das jedoch anders aus. Hier beträgt der Beitragssatz des Arbeitnehmers 1,475 Prozent oder 1,725 Prozent mit Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeber in Sachsen trägt nur 0,475 Prozent.


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Beitrag Pflegeversicherung Höhe des Beitrags der Pflegeversicherung

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten?
Die oben genannten Beiträge werden allerdings nur bis zur Höhe der jeweiligen Bemessungsgrenze erhoben, welche sich allerdings jährlich ändert. Die Grenzen für das Jahr 2011 sind folgendermaßen und gelten für alle Bundesländer:

  • Jahr: 44.550 Euro
  • Monat: 3.712,50 Euro
  • Woche: 866,25 Euro
  • Tag: 123,75 Euro

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung startete im Jahr 1995 mit nur einem Prozent. Seitdem ist der Beitrag stetig gestiegen. Die Pflegeversicherung wird in den nächsten Jahren immer teurer. Das liegt daran, dass in Deutschland immer mehr Menschen zum Pflegefall werden und die Pflegeversicherungen ihre Leistungen aufstocken müssen. Die Pflegeversicherungen müssen mehr Geld ausgeben, als sie durch die Beitragssätze einnehmen können.

Was bedeutet der Beitragsanstieg für Versicherte?
Mitglieder einer Pflegeversicherung sollten auf jeden Fall weitere kapitalbildende Vorsorgemodelle in Betracht ziehen. Denn oft reicht im Falle einer Pflegebedürftigkeit das Geld aus der Pflegeversicherung nicht aus. Damit nicht die komplette Rente für Pflegehilfsmittel und Co. ausgegeben werden muss, sollten Sie schon in frühen Jahren mit der Absicherung beginnen. Je früher Sie sich versichern, desto günstiger sind die monatlichen Raten.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese bietet meist zahlreiche Zusatzversicherungen an. Lassen Sie sich hierfür jedoch unbedingt persönlich beraten, sodass Sie am Ende die Police erhalten, die Ihnen im Alter auch wirklich nützt. Eine weitere Alternative ist die Riesterrente. Sie erhalten die staatliche Förderung wird nicht nur im Krankheitsfall ausgezahlt, sodass Sie in jedem Fall bei Rentenbeginn von einem Bonus profitieren – ein wertvoller Zusatzgroschen zur Pflegeversicherung.

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