Pflegende Angehörige: Finanziellen Ausgleich schaffen
Britta Kanacher
Mein Name ist Dr. Britta Kanacher. Ich bín Ihre Expertin für Kommunikation und Altenpflege.
Denken Sie mit Bedenken an die Möglichkeit, selbst Angehörige zu pflegen. Und an die Auswirkungen, die das auf Ihre Finanzen haben wird? Angehörige zu pflegen bedeutet oft, auf eigenes Einkommen zu verzichten. Wie kann man finanziellen Ausgleich schaffen? Erfolgt ein Ausgleich auch beim Erben?
Wenn die Pflege eines Angehörigen geregelt werden muss, kann sich eine erwerbstätige Person seit der Pflegereform 2008 "Pflegezeit" nehmen.
Kurzfristige Pflegezeit
So kann sich ein Angehöriger kurzfristig für bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, um die Pflege eines Angehörigen zu regeln. Dieser Anspruch besteht für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe des Betriebes oder Unternehmens.
Längere Pflegezeit
Seit der Pflegereform besteht auch die Möglichkeit, sich für bis zu sechs Monate vom Arbeitgeber für die Pflege eines Angehörigen unbezahlt aber sozialversicherungspflichtig beurlauben zu lassen. Hierbei sind jedoch einige Bedingungen zu beachten:
- der Pflegende muss mindestens die Pflegestufe 1 haben
- der Arbeitgeber muss mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen
Sind diese Bedingungen erfüllt, so müssen Sie mindestens 10 Tage, bevor Sie Ihre Pflegezeit antreten möchten, einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Eine teilweise Freistellung ist ebenfalls möglich. Hierzu müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Verringerung und Verteilung Ihrer Arbeitszeit treffen. Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Als Pflegender im Krankheitsfall abgesichert: "Verhinderungspflege"
Wenn Sie einen Angehörigen bereits mindestens sechs Monate lang gepflegt haben, so haben Sie sich damit Anspruch auf "Verhinderungspflege". Dies bedeutet, dass Sie nach sechs Monaten, wenn Sie einen Urlaub machen wollen oder krank werden, keine Angst vor zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Pflege haben müssen.
Werden Sie krank oder benötigen Sie einen Urlaub, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege in dieser Zeit. Mehr Informationen hier.
Ernährungstipps kostenlos - Gesund ernähren. So bleiben Sie ganz natürlich fit - Gratis PDF!
Pflegende Angehörige: finanziellen Ausgleich schaffen
Finanzielle Möglichkeiten
Pflegebedürftige Personen können Pflegegeld beantragen und die Bezahlung der notwendigen Sachleistungen durch den Betrag für "Ambulante Pflegesachleistungen" abdecken lassen. Das Pfleggeld kann an pflegende Angehörige weitergeleitet werden.
Diese für die Pflege vorgesehenen Ausgleichszahlungen sind nach Pflegestufen gestaffelt und werden seit 2008 bis 2012 erhöht. Doch die Beträge können in der Regel kein Gehalt, auf das eventuell durch Pflege verzichtet werden muss, ausgleichen. Eine Übersicht über die Beträge und Pflegestufen erhalten Sie hier.
Möglichkeit eines nachträglichen finanziellen Ausgleichs – Vorteile beim Erben
Im Zusammenhang der bei einem Erbe anfallenden Erbschaftssteuer kann ein pflegender Angehöriger gewissen Ansprüche geltend machen. Nach einer Reform des Erbrechts können heute 20 000 Euro steuerfrei vererbt werden, sofern die erbende Person den Erblasser gepflegt hat. Mit diesem Freibetrag des Erbes soll eine kleine Anerkennung der Pflegeleistung erfolgen.
Für die Anerkennung dieses Freibetrages sollte einerseits ein entsprechender Vermerk im Testament vorhanden sein. Daneben sollte der Pflegende während der Zeit der Pflege keine oder nur geringfügige Entlohnung erhalten haben. Eine Vollzeitpflege muss hingegen nicht vorgelegen haben – der Pflegende kann während der Pflegezeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen sein.
Falls im Testament keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde und der Pflegende in der Erbfolge nicht vorkommt, so kann dennoch ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das geänderte Erbrecht hat festgelegt, dass Pflegende einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich ihrer Pflegeleistung haben.
Lesen Sie zum Thema Pflegende Angehörige
Kennen Sie schon unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter "Expertentipps von A-Z"?
Statt Hunderte von Fachberichten und Informationsdiensten selbst
auszuwerten, erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten
Ereignisse und Trends von unseren Experten kostenlos per E-Mail!
» Jetzt kostenlos anfordern! «
|
|
|
| Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis | Länger und gesünder leben - Vorbeugen und heilen mit Vitaminen, Naturheilmitteln und neuesten Therapieverfahren | Lernen und Fördern mit Spaß! |
Keine Kommentare vorhanden
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos. Kostenlos registrieren

Stellen Sie Ihr Gedächtnis auf die Probe. Mit dem Memo-Spiel von curendo bringen Sie Ihre grauen Zellen wieder in Schwung.
» Los geht's!
20.05.2011, 11:05
von curendo.de Redaktion
17.05.2011, 17:41
Wenn pflegende Angehörige und Pflegebedürftige streiten
von curendo.de Redaktion
16.05.2011, 17:30
Verantwortungsgefühl beim Pflegefall – Was sind Sie Ihren Eltern schuldig?
von curendo.de Redaktion
16.05.2011, 14:00
Schuldgefühle – So gehen Sie richtig mit ihnen um
von curendo.de Redaktion


