Altersgerecht wohnen: Senioren-Wohngemeinschaft statt Pflegeheim

Kostenlose Online-Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende. Jetzt Kurs besuchen

Eine Senioren-Wohngemeinschaft ist für mehr als die Hälfte der Deutschen die erste Wahl. Denn eine Senioren-WG hält jung und ermöglicht auch im Alter ein selbstständiges Leben und gegenseitige Unterstützung. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie eine geeignete Senioren-WG finden und was Sie bei der Gründung einer Senioren-Wohngemeinschaft beachten sollten.

Bei einer Senioren-Wohngemeinschaft leben die Bewohner(innen) in eigenen Wohnungen oder Zimmern, haben aber die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, wie beispielsweise Kochen. Darüber hinaus unterstützen sich die Bewohner(innen) einander, wenn kleinere Hilfen notwendig sind.

Gründung einer Senioren-WG muss gründlich vorbereitet werden

Die Gründung einer Senioren-WG muss jedoch gründlich vorbereitet werden. Es genügt nicht, einfach eine große Wohnung zu suchen und mit guten Freunden einzuziehen.

Geeignete Mitbewohner(innen) suchen

Wenn Sie eine Senioren-WG gründen möchten, brauchen Sie zunächst einmal interessierte Mitbewohner(innern). Diese können Sie z.B. über eine Zeitungsanzeige oder einen Aushang im nächstgelegenen Seniorentreff suchen. Sie können aber auch im nahegelegenen Pflegestützpunkt nachfragen, ob sich dort Interessenten gemeldet haben.

In zahlreichen Städten und Gemeinden helfen Ihnen inzwischen auch schon die Seniorenberatungen der Kommunen sowie das Wohnungs- oder Sozialamt bei der Suche nach einer geeigneten Senioren-WG weiter. Auch private ambulante Pflegedienste betreuen eventuell bereits Senioren-WGs und können Ihnen Kontakte vermitteln. Aber auch im Internet können Sie inzwischen auf Internetplattformen geeignete Mitbewohner(innen) finden.

Geeignete Wohnung suchen

Wie beim Leben in den eigenen vier Wänden, sollte die Senioren-WG möglichst barrierefrei sein, damit sich auch eingeschränkt mobile Bewohner in ihr wohl fühlen können.

Curendo-Tipp: Hinsichtlich der Größe Ihrer Senioren WG sollten Sie bedenken, dass, auf den Quadratmeter bezogen, große Wohnungen ab drei Zimmer preiswerter sind als Wohnungen mit zwei Zimmern. Mit mehreren Menschen zusammenzuleben bietet also auch finanzielle Vorteile.

Vor Gründung klären, wer Mieter ist

Damit es später keine bösen Überraschungen gibt, sollten sich alle Bewohner(innen) einer Senioren-WG vor der Gründung überlegen, wer dem Vermieter der Wohnung gegenüber als Vertragspartner auftritt und den Mietvertrag unterschreibt.

Unterschreibt nur ein Mitglied den Mietvertrag allein, ist es automatisch auch der Hauptmieter. Alle anderen Bewohner sind dann seine Untermieter. Der Hauptmieter ist dann voll für die Mietzahlung verantwortlich und alleiniger Vertragspartner für den Vermieter und kann auch ohne Zustimmung der anderen WG-Mitglieder die Wohnung kündigen.

Zahlt ein Untermieter nicht, wird der Hauptmieter in die Pflicht genommen. Er muss dann die fällige Miete vom Untermieter einklagen. Auch bei Leerstand von Zimmern in der WG muss der Hauptmieter für die volle Miete aufkommen.

Wichtig: Der Hauptmieter muss mit allen Bewohnern(innen) vereinbaren, wie die Zahlungsverpflichtungen innerhalb der WG geregelt werden. Das sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden. Wenn nur ein Mitglied das Sagen hat, lässt sich die Senioren-WG auch leichter auflösen. Kündigt der Hauptmieter nämlich die Wohnung, müssen alle anderen auch ausziehen. Unbedingt geregelt werden muss schon im Vorfeld, wie einzelne WG-Mitglieder aus dem Mietvertrag herauskommen.

Ein problemloser Austausch von WG-Mitgliedern ist möglich, wenn im Mietvertrag festgehalten ist, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Dann können beim Auszug einer oder mehrerer Personen die verbleibenden Mitglieder der WG vom Vermieter verlangen, dass sie neue Mitglieder in ihre Wohngemeinschaft aufnehmen können. Der Wechsel von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft sollte dabei aber auf jeden Fall dem Vermieter mitgeteilt werden.

Achtung: Idealerweise schließt jedoch jeder Bewohner der WG einen separaten Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Dabei wird von jedem Bewohner ein Mietvertrag über ein Zimmer und Mitbenutzung der Zweckräume wie Bad, Küche und Garten/Balkon abgeschlossen. Im Falle eines Auszugs entstehen dadurch die geringsten Probleme für die verbleibenden Bewohner.

Curendo-Tipp: Achten Sie bei der Gestaltung des Mietvertrags auf klare Regelungen bezüglich Auszug und Miete, zum Beispiel für den Fall, dass ein WG-Mitglied seinen Mietbeitrag nicht zahlen kann.

Wir klären Sie auf, was im Pflegefall zu tun ist! Jetzt informieren!

Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 23.04.2015 aktualisiert.

Kategorien: Wohngemeinschaften

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess. Schnell & unbürokratisch. Versandkostenfrei.
Jetzt informieren

Pflege-Newsletter

– 100 % kostenlos
– jederzeit kündbar
– keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Schulungen für Pflegende

Informieren Sie sich hier über die Inhalte der Online-Pflegekurse für die Pflege Angehöriger. Jetzt informieren

Fachbegriffe erklärt

Das Glossar erläutert alle wichtigen Fachbegriffe zur Pflege auf einfache und verständliche Art. Zum Glossar