Berufstätigkeit und Demenz – geht das überhaupt?
Nicht immer tritt eine Demenzerkrankung im Rentenalter auf. Es gibt Formen, die auch jüngere Menschen treffen und unter anderem Probleme bei der beruflichen Tätigkeit verursachen. Sollten Sie Ihren Job sofort aufgeben, wenn die Diagnose feststeht? Welche Alternativen gibt es?
Zuerst einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen
Eine Demenzerkrankung schreitet in der Regel langsam voran. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bemerken, dass Sie überdurchschnittlich vergesslich werden, sollten Sie einen Facharzt aufsuchen. Anhand verschiedener Test und Untersuchungen wird er andere Erkrankungen ausschließen können und sobald die Diagnose Demenz gesichert ist, sollten Sie oder ein Familienmitglied beim Versorgungsamt für Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Ein Schwerbehindertenausweis schützt Sie nämlich vor vorzeitiger Kündigung. Außerdem haben Sie das Recht auf mehr Urlaubstage, in denen Sie sich regenerieren können.
Betreuung durch Integrationsämter für demente Arbeitnehmer
Sind Sie wegen einer Demenzerkrankung schwerbehindert, bekommen Sie zusätzlich persönliche Unterstützung durch Integrationsämter und -fachdienste. Diese begleiten und betreuen Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit, beim Umgang mit Ihren Arbeitskollegen und informieren diese und den Arbeitgeber über Ihre Erkrankung, damit Sie alle besser damit zurechtkommen – natürlich nur, wenn Sie das möchten.
Schulungen für Arbeitgeber und Informationen für die Kollegen
Da Sie im Laufe der Zeit Leistungs- und Stimmungsschwankungen haben werden, ist es schon hilfreich, wenn wenigstens die Menschen über Ihre Krankheit Bescheid wüssten, mit denen Sie täglich zu tun haben. Nur so lassen sich Missverständnisse vermeiden.
Außerdem erleichtert es allen die Arbeitssituation und lockert die Atmosphäre, wenn alle offen mit dem Thema Demenz umgehen können. Für Arbeitgeber gibt es in allen Bundesländern Seminare, die von den Integrationsämtern veranstaltet werden, damit Sie behinderte Arbeitskräfte besser eingliedern können.
Berufstätig bleiben mit Unterstützung vom Integrationsamt
Von einem Mitarbeiter des Integrationsamtes werden Sie beraten, wie Sie Ihre Arbeitsabläufe gestalten können, sodass Sie Ihre Aufgaben leichter bewältigen. Sollten Sie sich dennoch nach einiger Zeit Ihrer Arbeit nicht mehr gewachsen fühlen, raten Ihnen die Fachleute des Integrationsamtes dazu, nicht gleich in Rente zu gehen, sondern sich so lange wie möglich krank zu melden. Während Sie Krankengeld beziehen, werden nämlich weiterhin Beiträge in Ihre Rentenversicherung gezahlt. Somit erhöht sich der Betrag, den Sie später als Rente zur Verfügung haben werden.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 06.01.2015 aktualisiert.