Die richtigen Möbel für ein gemütliches Pflegezimmer
Die Pflege eines erkrankten Angehörigen von zu Hause aus stellt viele Betroffene vor eine große Herausforderung. Die erste Frage lautet: Wo und wie bringe ich meinen Liebsten unter? Welches Pflegebett muss ich kaufen? Was gehört in ein Pflegezimmer? Welche Möbel Sie wirklich in einem Pflegezimmer benötigen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Das richtige Pflegebett
Das wohl wichtigste Möbelstück in einem Pflegezimmer ist das Pflegebett. Hier wird Ihr Angehöriger sich vermutlich die meiste Zeit aufhalten. Daher sollten Sie nicht an den falschen Enden sparen. Pflegebetten gehören nicht zum günstigsten Einrichtungsgegenstand, dennoch lohnt sich ein tiefer Griff in die Tasche (die Preise bewegen sich hier in einem sehr großen Rahmen: von wenigen hundert Euro bis zu einem hohen vierstelligen Betrag).
Achten Sie hierbei vor allem auf die Qualität des Lattenrosts, empfohlen wird ein verstellbarer Lattenrost (beispielsweise mit einer Rückenlehne für ein aufrechtes Sitzen im Bett). Weiterhin sollte das Pflegebett höhenverstellbar sein. So kann Ihr Angehöriger bequem ein- und aussteigen und Sie können zur täglichen Pflege das Bett auf Ihre optimale Arbeitshöhe verstellen. Auch Rollen zum Bewegen des Bettes dürfen nicht fehlen.
Ein Beistelltischchen neben dem Pflegebett gehört ebenfalls zur optimalen Ausrüstung. Hier eignen sich besonders Fahrgestelle, deren Tischflächen sich über das Bett schieben lassen. Auch eine integrierte Buchstütze ist empfehlenswert. Zusätzlich können Sie einen kleinen Bettserviertisch bereitstellen. Dieser wird einfach wie eine Art Tablett auf zwei Füßen über die Beine Ihres Angehörigen gestellt, sodass dieser beispielsweise bequem im Bett essen kann.
Sitzgelegenheiten schaffen
Sorgen Sie im Pflegezimmer für ausreichend Sitzgelegenheiten. Vielleicht kann Ihr Angehöriger zwischendurch das Bett verlassen, dann sollten Möbelstücke wie Stühle und Tische nicht im Pflegezimmer fehlen. Achten Sie bei den Stühlen vor allem auf ergonomisch geformte Arm- und Rückenlehnen. Die Armlehnen sollten zusätzlich Halt beim Hinsetzen und Aufstehen bieten.
Der Bezug der Möbel sollte wasserabweisend sein. Verzichten Sie auf große Sessel, in die Ihr Angehöriger sich „hineinlegen“ kann. Besser ist eine bequeme Sitzgarnitur mit einem passenden Tisch.
Möchten Sie doch eine kleine Sofaecke im Pflegezimmer einrichten, dann achten Sie darauf, dass Sessel und Sofa nicht zu tief sind. Ihr Angehöriger muss sich bequem niederlassen können. Weiterhin darf die Polsterung der Möbelstücke nicht zu weich sein, das erschwert Ihrem Angehörigen das Aufstehen.
Empfehlenswert ist auch ein „Lesesessel“, in dem Ihr Angehöriger auch mal die Füße hochlegen kann. Je mehr Sitzgelegenheiten Sie im Pflegezimmer schaffen, umso mehr Abwechslung hat Ihr Angehöriger und umso mehr Bewegung und unterschiedliche Lagerungsmöglichkeiten entstehen.
Weitere Möbelstücke im Pflegezimmer
Ein Schrank im Pflegezimmer gehört zur optimalen Möbelausstattung. Achten Sie hierbei auf ausreichend Ablagefläche; Schubladen und eine Kleiderstange sind ratsam. Halten Sie in dem Schrank ein Fach für die Pflegeutensilien bereit. So haben Sie diese immer griffbereit.
Für das Pflegebett können Sie zusätzlich Seitengitterstäbe kaufen. Diese bieten Ihrem Angehörigen vor allem in der Nacht mehr Sicherheit. Weiterhin ist ein schwenkbarer Aufrichter sehr praktisch, den Sie an der Wand am Bett befestigen können. Ihr Angehöriger kommt mit dem Aufrichter schneller in die gewünschte Position.
Auf was Sie im Pflegezimmer verzichten sollten
Teppiche gehören nicht in ein Pflegezimmer. Vor allem Läufer sind eine gefährliche Stolperfalle für Ihren Angehörigen. Am besten eignen sich pflegeleichte Fliesen oder aber Parkettboden im Pflegezimmer. Auch auf Kerzen sollten Sie verzichten. Sorgen Sie stattdessen mit indirekten Lichtquellen für eine gemütliche Atmosphäre.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 02.07.2015 aktualisiert.