Diese Rechte haben Sie bei pflegenotwendigen Umbaumaßnahmen in gemieteten Wohnungen
Wenn zu pflegende Angehörige einen Rollstuhl benötigen, wirft dies häufig bautechnische Probleme in den meisten Wohnungen auf. Doch auch in Mietwohnungen muss ein Vermieter in aller Regel pflegenotwendigen Umbaumaßnahmen zustimmen. Unter welchen Umständen er dennoch ablehnen kann und unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erfolgen muss, erfahren Sie hier.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass ein Vermieter pflegenotwendige Umbaumaßnahmen in einer Wohnung unter bestimmten Umständen nicht ablehnen darf.
Ein berechtigtes Interesse an pflegenotwendigen Umbaumaßnahmen
Wie der Eigentümerverband erläutert, darf ein Vermieter pflegenotwendige Umbaumaßnahmen nicht ablehnen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an diesem Umbau hat. Dieses berechtigte Interesse ist natürlich gegeben, wenn eine Person mit ihrem Rollstuhl nicht durch die Türrahmen passt.
Wann kann das Interesse des Vermieters pflegenotwendige Umbaumaßnahmen verhindern?
Obwohl das berechtigte Interesse des Mieters bei einem Vermieter Anerkennung finden sollte, so gibt es dennoch Gründe, bei welchen der Vermieter einen Umbau ablehnen kann. Nämlich dann, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass sich der Wert seiner Wohnung durch die baulichen Veränderungen schmälert.
Vor allem in Altbauwohnungen tragen gut erhaltene und originale Kassettentüren zu einem hohen Wert einer Wohnung bei. Müssten diese Kassettentüren durch rollstuhlgeeignete Türrahmen und Türen ersetzt werden, so würde der Verkaufswert der Wohnung sinken. In einem solchen Fall, kann der Vermieter pflegenotwendige Umbaumaßnahmen ablehnen.
Dies sollten Sie bei pflegenotwendigen Umbaumaßnahmen bedenken
Bei pflegenotwendigen Umbaumaßnahmen muss sich ein Vermieter nicht an den Kosten beteiligen. Vielleicht entscheidet er sich dennoch für eine Beteiligung, wenn Sie darauf aufmerksam machen, dass der Wohnwert der Wohnung durch die Maßnahmen steigt.
Der Vermieter kann von Ihnen verlangen, dass Sie eine Sicherheit hinterlegen. Diese Sicherheit soll gewährleisten, dass Sie bei einem Auszug aus der Wohnung, diese wieder in den Originalzustand versetzen.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 29.07.2014 aktualisiert.