Fahrzeit zum Arzt: Ist sie als Pflegezeit anzurechnen?
Immer wieder tritt die Frage auf: Sind die Fahrzeiten zum Arzt auf die Pflegezeiten anzurechnen? Häufig entscheidet der MDK, dass diese Zeiten nicht anrechnungsfähig sind. Hierzu hat nun das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil vom 16. März 2012 (Az. L 5 P 29/11) versichertenfreundlich entschieden. Was bedeutet das für Sie?
Das Landessozialgericht entschied: Wenn pflegebedürftige Versicherte bei Arztbesuchen auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind, muss die Fahrt zur Arztpraxis als Pflegezeit angerechnet und damit beim Pflegegeld berücksichtigt werden. In den dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt, hatte die Klägerin bei der sozialen Pflegeversicherung Pflegegeld der Stufe 1 beantragt. Die Klägerin leide an Adipositas, Arthrose, Depressionen, Harninkontinenz und chronischen Schmerzen.
Auf die Hilfe von anderen angewiesen
Sie erklärte, dass sie pflegebedürftig und auf die Hilfe ihres Ehemannes angewiesen sei. Die Pflegekasse lehnte den Antrag auf Pflegegeld ab. Die Pflegekasse begründete dieses damit, dass nach den Bestimmungen ein Pflegebedarf von täglich mindestens 90 Minuten bestehen müsse, davon mehr als 45 Minuten in der Grundpflege. Diese Vorgaben seien bei der Klägerin nicht erfüllt.
Das LSG nahm mit seinem Urteil eine Korrektur vor und rechnete die Fahrtzeiten zum Arzt auf die Pflegezeitberechnung bei der Grundpflege hinzu. Das Gericht führte aus, dass bei der Frau eine Sturzgefahr bestehe, so dass ihr Ehemann sie in die Arztpraxis bringen müsse. Die Fahrt wurde im konkreten Fall mit durchschnittlich 6 Minuten täglich auf die Pflegezeit anzurechnen. Ob die Frau bei der Fahrt selbst Hilfe braucht spielt keine Rolle, da der Ehemann sowieso mitkommen müsse, damit er ihr beim Weg vom Auto zur Praxis helfen kann. Als Fahrzeiten müssen die real anfallenden Fahrzeiten angerechnet werden.
Sollte die Pflegekasse die Fahrzeiten nicht in die Pflegezeit miteinbeziehen, dann sollten die Betroffenen Widerspruch einlegen und nötigenfalls vor dem Sozialgericht klagen.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 17.03.2014 aktualisiert.