Kurzzeitpflege: Angehörige von Demenzkranken sollten die Vorteile nutzen
Menschen mit Demenz zu Hause zu pflegen ist ein 24-Stunden-Job. Daher sollten sich Angehörige von Zeit zu Zeit eine Auszeit gönnen. Die Pflegeversicherung bezuschusst die sogenannte Kurzzeitpflege. Das bedeutet, die pflegebedürftige Person wird für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim betreut. Insgesamt übernimmt die Pflegekasse die Kosten für maximal vier Wochen. Höchstens 1.612 EUR werden pro Jahr übernommen.
Viele pflegende Angehörige tun sich schwer, die Pflege von ihren an demenzkranken Verwandten oder Partnern in fremde Hände zu geben. Es gibt jedoch gute Gründe. das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen:
- Die Pflegebedürftigkeit ist nach einem Krankenhausaufenthalt so erhöht, dass die Pflege in der Akutphase zu Hause nicht gewährleistet werden kann.
- Angehörige sollten sich in jedem Fall eine Auszeit nehmen, um sich von Zeit zu Zeit von ihrer nervenaufreibenden Aufgabe zu erholen.
- Es ist möglich, dass der Zeitpunkt kommt, in dem ein Heimeinzug unumgänglich wird. Ein Kurzzeitpflegeaufenthalt bereitet den Demenzkranken darauf vor. Er kann gute Erfahrungen mit der stationären Einrichtung machen und kommt doch wieder nach Hause. Auch Angehörige bauen Ängste vor einem Heimeinzug ab.
Kurzzeitpflege wird in Ausnahmefällen auch für Demenzkranke zu Hause gezahlt
Wenn der Pflegebedürftige unter keinen Umständen das Haus verlassen will, kann die Kurzzeitpflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Dies ist auch möglich, wenn eine demenziell veränderte Person durch einen Heimaufenthalt zu stark aus der gewohnten Routine gebracht würde.
Diese Leistungen bezahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege
Seit der Neufasssung des Pflegeversicherungsgesetzes haben sich die Leistungen für die Kurzzeitpflege verändert. Die Anspruchsgrundlage für Kurzzeitpflege finden Sie im 11. Sozialgesetzbuch § 42.
Der Pflegebedürftige hat pro Kalenderjahr vier Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Der Anspruch kann auf acht Wochen 3224 Euro erhöht werden, wenn die Leistungen der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt die pflegeversicherungsrelevanten Kosten, d. h. Pflege, soziale Betreuungsangebote und Behandlungspflege.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 23.01.2015 aktualisiert.