Kurzzeitpflege – Kosten und Finanzierung
Manchmal kommt es vor, dass Sie als pflegender Angehöriger auf bestimmte Zeit von einem Pflegedienst entlastet werden müssen. Unterstützung bietet hierbei die Kurzzeitpflege. Die Kosten dieser Kurzzeitpflege variieren dabei. Hier erfahren Sie, welche Kosten wirklich auf Sie zukommen.
Kurzzeitpflege: Kosten pro Tag
Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, kann es vorkommen, dass Sie eine bestimmte Zeit lang dieser Aufgabe nicht nachkommen können. Dann können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, die jedoch mit einigen Kosten verbunden ist. Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich zusammen aus dem Pflegeaufwand abhängig von der Pflegestufe, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten.
Die Kurzzeitpflege-Kosten pro Tag hängen von dem jeweiligen Pflegeheim und der Pflegestufe ab, in die Ihr Angehöriger eingeordnet wurde:
- Pflegestufe 0: ca. 55 Euro
- Pflegestufe I: ca. 65 Euro
- Pflegestufe II: ca. 85 Euro
- Pflegestufe III: ca. 100 Euro
Kurzzeitpflege-Kosten: Was die Pflegekasse übernimmt
Die Pflegekasse unterstützt Angehörige in der Kurzzeitpflege, sofern der Pflegebedürftige eine Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Kosten werden in einem Zeitraum bis maximal vier Wochen und bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den pflegebedingten Aufwand, nicht aber für Verpflegung und Unterkunft.
Werden keine Leistungen der Verhinderungspflege beansprucht, kann sich der Zeitraum auf 8 Wochen erhöhen und das Budget ebenfalls verdoppeln.
Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft betragen in jeder Pflegestufe pro Tag ca. 25 Euro, die der Pflegebedürftige selbst aufbringen muss. Reicht dafür die Rente oder das Vermögen jedoch nicht aus, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Sozialhilfe.
Kurzzeitpflege-Kosten: Ein Rechenbeispiel
Martha pflegt ihren Vater Bernhard, der in der Pflegestufe II eingeordnet ist. Im Sommer reist Martha für 12 Tage nach Italien und möchte für diesen Zeitraum Kurzzeitpflege beantragen, da sie sich in diesem Zeitraum nicht um ihren Vater kümmern kann. Von der Pflegekasse erhält sie folgende Kostenaufstaffelung:
Pflegestufe II besagt, dass die Kosten für die Kurzzeitpflege pro Tag 85 Euro betragen. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten für den Zeitraum der 12 Tage: 12 Tage x 85 Euro/Tag = 1.020 Euro. Die Pflegekasse übernimmt somit 1.020 Euro. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft (25 Euro/Tag x 12 Tage = 300 Euro) muss Marthas Vater jedoch selbst übernehmen.
Für den Rest des Kalenderjahres hat Marthas Vater einen Restanspruch auf Kurzzeitpflege von 16 Tagen, erhält dafür jedoch höchstens noch 592 Euro von der Pflegekasse, da ein Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen ist.
Wenn Sie für Ihren Angehörigen eine Kurzzeitpflege beantragen möchten, informieren Sie sich rechtzeitig über die Kosten. Beantragen Sie früh genug eine Unterstützung der Kurzzeitpflege-Kosten bei der jeweiligen Pflegekasse.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 23.01.2015 aktualisiert.