Machen Sie als Angehörige Kosten der Pflege steuerlich geltend
Vielfach pflegen Kinder Ihre Eltern oder ein Elternteil. Dabei entstehen Kosten für die Pflege, die steuerlich geltend gemacht werden können. Nutzen Sie die Möglichkeit und geben Sie Pflegekosten bei Ihrer Steuererklärung an. So können Sie Steuern sparen. Wie erfahren Sie hier.
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Elternteilen können unterschiedlich in der Steuerklärung berücksichtigt werden.
Machen Sie den steuerlichen Pauschalbetrag geltend
Aufwendungen für die Pflege von Eltern können von Kindern mit einem Pauschbetrag von 924 Euro im Jahr bei den Außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden. Teilen sich Kinder die Pflege, so kann jedes Kind einen hälftigen Betrag pauschal geltend machen.
Zu den Aufwendungen gehören zum Beispiel Kosten, die Ihnen durch die Fahrten zu Ihren Eltern entstehen oder Kosten für besondere Bekleidung.
Pflegekosten sind für Kinder auch als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Entstehen Ihnen durch die Pflege Ihrer Eltern Kosten, welche den Pauschbetrag überschreiten, so können Sie diese Aufwendungen als Außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Reichen Sie alle Rechnungen und Belege ein.
Das Finanzamt wird diese berücksichtigen, wobei es einen zumutbaren Eigenanteil abziehen wird. Wichtig ist bei allen Beträgen, die angegeben werden: diese dürfen nicht von den Eltern oder vom Elternteil erstattet worden sein und die Eltern müssen in deren eigener Wohnung gepflegt werden.
Auch Unterhaltsleistungen sind steuerlich absetzbar
Manche Kinder müssen den Lebensunterhalt ihrer Eltern finanziell unterstützen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, so können Sie diese Unterhaltszahlungen ebenfalls unter den Außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen. Dies unabhängig von sonstigen Pflegekosten. Der Höchstbetrag für die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen beträgt 8 004 Euro im Jahr.
Falls Ihnen Kosten für die Pflege Ihrer Eltern entstehen oder Sie Unterhaltszahlungen leisten, so sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, damit Ihre Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung möglichst günstig berücksichtigt werden können.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 12.01.2015 aktualisiert.