Machen Sie als Angehörige Kosten der Pflege steuerlich geltend

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess. Schnell & unbürokratisch. Versandkostenfrei. Komplettservice. Direkt nach Hause. Jetzt informieren

Vielfach pflegen Kinder Ihre Eltern oder ein Elternteil. Dabei entstehen Kosten für die Pflege, die steuerlich geltend gemacht werden können. Nutzen Sie die Möglichkeit und geben Sie Pflegekosten bei Ihrer Steuererklärung an. So können Sie Steuern sparen. Wie erfahren Sie hier.

Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Elternteilen können unterschiedlich in der Steuerklärung berücksichtigt werden.

Machen Sie den steuerlichen Pauschalbetrag geltend

Aufwendungen für die Pflege von Eltern können von Kindern mit einem Pauschbetrag von 924 Euro im Jahr bei den Außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden. Teilen sich Kinder die Pflege, so kann jedes Kind einen hälftigen Betrag pauschal geltend machen.

Zu den Aufwendungen gehören zum Beispiel Kosten, die Ihnen durch die Fahrten zu Ihren Eltern entstehen oder Kosten für besondere Bekleidung.

Pflegekosten sind für Kinder auch als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Entstehen Ihnen durch die Pflege Ihrer Eltern Kosten, welche den Pauschbetrag überschreiten, so können Sie diese Aufwendungen als Außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Reichen Sie alle Rechnungen und Belege ein.

Das Finanzamt wird diese berücksichtigen, wobei es einen zumutbaren Eigenanteil abziehen wird. Wichtig ist bei allen Beträgen, die angegeben werden: diese dürfen nicht von den Eltern oder vom Elternteil erstattet worden sein und die Eltern müssen in deren eigener Wohnung gepflegt werden.

Auch Unterhaltsleistungen sind steuerlich absetzbar

Manche Kinder müssen den Lebensunterhalt ihrer Eltern finanziell unterstützen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, so können Sie diese Unterhaltszahlungen ebenfalls unter den Außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen. Dies unabhängig von sonstigen Pflegekosten. Der Höchstbetrag für die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen beträgt 8 004 Euro im Jahr.

Falls Ihnen Kosten für die Pflege Ihrer Eltern entstehen oder Sie Unterhaltszahlungen leisten, so sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, damit Ihre Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung möglichst günstig berücksichtigt werden können.

Wir klären Sie auf, was im Pflegefall zu tun ist! Jetzt informieren!

Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 12.01.2015 aktualisiert.

Kategorien: Steuern

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess. Schnell & unbürokratisch. Versandkostenfrei.
Jetzt informieren

Pflege-Newsletter

– 100 % kostenlos
– jederzeit kündbar
– keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Schulungen für Pflegende

Informieren Sie sich hier über die Inhalte der Online-Pflegekurse für die Pflege Angehöriger. Jetzt informieren

Fachbegriffe erklärt

Das Glossar erläutert alle wichtigen Fachbegriffe zur Pflege auf einfache und verständliche Art. Zum Glossar