Mund- und Zahnpflege bei pflegebedürftigen Angehörigen

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Je nach Krankheitszustand müssen Sie Ihrem Angehörigen beim Zähneputzen helfen oder die Pflege der Mundhöhle sogar komplett übernehmen. Diese Hygienemaßnahme ist wichtig, damit die Zähne, Zunge und Mundschleimhaut gesund bleiben und sich keine Beläge bilden. Schließlich trägt die Reinigung von Zähnen oder Gebiss sowie des Mundes insgesamt zum Wohlbefinden bei.

Zahnbürste mit ZahnpastaFoto: © stevepb | Pixabay.com

Material für die Zahn- und Mundreinigung

Der Mund und die Zähne sollten mindestens zweimal täglich, auf jeden Fall aber nach den Mahlzeiten gereinigt werden. Die Zunge sollte mit einem Schaber behandelt werden, falls sie Beläge aufweist. Trägt Ihr Angehöriger eine Voll- oder Teilprothese, muss diese gesondert gereinigt werden. Legen Sie sich die notwendigen Utensilien neben dem Pflegebett bereit, falls der Patient nicht mehr aufstehen kann. Sie können die Zahnpflege sonst auch vor oder nach einer Dusche vornehmen, wenn Sie ohnehin gerade im Bad sind. Sie brauchen

  • Zahnbürste und Zahnpasta
  • Mundspüllösung und Zahnzwischenraumbürstchen
  • Zahnputzbecher mit lauwarmem Wasser
  • Schale zum Ausspucken
  • Einmalhandschuhe
  • Evtl. ein Gefäß für eine Prothese und Gebissreiniger
  • Lippenpflege
  • Bei Bedarf Mundspatel, Taschenlampe und Wattestäbchen mit langem Stab
  • Evtl. Klemme, Wattetupfer
  • Handtuch

Zähneputzen im Bett

Kann Ihr Angehöriger nicht aufstehen, versuchen Sie ihn im Bett aufzurichten und gut abzustützen. Legen Sie ihm ein Handtuch über die Brust und ziehen Sie sich die Einmalhandschuhe an. Kontrollieren Sie regelmäßig seine Mundhöhle, indem Sie diese mit dem Spatel vorsichtig öffnen. Nehmen Sie die Taschenlampe zu Hilfe und schauen Sie sich Mund und Zähne an. Sind Veränderungen an Zähnen und Mundschleimhaut sowie an der Zunge zu sehen, machen Sie den Zahnarzt beim nächsten Termin darauf aufmerksam.

Ist alles in Ordnung, beginnen Sie mit dem Zähneputzen. Lassen Sie Ihren Angehörigen so viel selbst erledigen, wie er kann. Die Zahnzwischenräume werden anschließend mit den passenden Bürstchen gereinigt. Lassen Sie Ihren Angehörigen zwischendurch und am Schluss den Mund spülen und tragen Sie dann eine pflegende Creme auf seine Lippen auf.

Reinigung des Mundes und der Zähne bei passiven Patienten

Kann Ihr Angehöriger nur noch liegen, müssen Sie ihn zur Zahnpflege auf der Seite lagern. So lässt sich auch am besten der Schleim absaugen, bevor die eigentliche Reinigung beginnt. Führen Sie die Zahn- und Mundpflege allein durch, können Sie dies am besten mithilfe eines getränkten Tupfers und einer Klemme erreichen. In der Regel wird dies wenigstens zu Beginn der ambulante Pflegedienst vornehmen. Sie können jedoch dabei helfen und sich einige Tricks abschauen. Wollen Sie die Zahnpflege selbst durchführen, lassen Sie sich von einer zweiten Person helfen.

Reinigung einer Prothese

Halten Sie eine Schale bereit und ziehen Sie sich frische Einmalhandschuhe an. Kann sich Ihr Angehöriger die Prothese nicht selbst herausnehmen, müssen Sie dies übernehmen. Schieben Sie die Lippe etwas nach oben beziehungsweise unten und greifen Sie jeweils mit dem Daumen unter die Kante der Prothese. Üben Sie nur einen leichten Druck aus und nehmen Sie Ihren Zeigefinger zur Hilfe, um die Prothese zu entfernen und festzuhalten. Haben Sie Probleme mit diesem Vorgang, lassen Sie sich vom Pflegedienst oder vom Zahnarzt zeigen, worauf Sie achten müssen. Mit etwas Übung wird es Ihnen immer besser gelingen.

Prothese richtig lagern und wieder einsetzen

Anschließend reinigen Sie die Prothese unter fließendem Wasser mit der speziellen Zahnbürste. Nachts können Sie die gereinigte Prothese in einem Gefäß mit Wasser lagern. Vor dem Einsetzen müssen Sie sie gründlich mit Wasser abspülen. Setzen Sie zuerst das obere Gebissteil ein, dann das untere, und ziehen Sie die Backentaschen abwechselnd zur Seite, damit das Einfügen leichter funktioniert. Abschließend entsorgen Sie alle Einmalartikel und säubern die Geräte, damit sie bei Bedarf sofort wieder einsetzbar sind. Desinfizieren Sie sich vor und nach der Mund- und Zahnpflege die Hände und das Material, wenn der Pflegebedürftige einen ansteckenden Infekt oder ein schwaches Immunsystem hat.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 03.02.2017 aktualisiert.

Kategorien: Mundpflege

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