Niedrigschwellige Betreuungsangebote: Was die Pflegekasse bezahlt
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2010) können Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also z. B. Demenzkranken, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. In diesem Beitrag lesen Sie, was niedrigschwellige Angebote sind, wie Sie solche Angebote finden und was die Pflegekassen dafür bezahlen.
Die Pflegekassen leisten auch, wenn Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also z. B. Demenzkranken, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in den §§ 45 a ff SGB XI.
Bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten handelt es sich um Betreuungsangebote, die zwischen häuslicher Versorgung und professioneller Tagespflege stehen. Dabei kümmern sich Helfer(innen) unter pflegefachlicher Anleitung um Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.
Die Betreuung erfolgt in Gruppen (Gruppenangebot) oder im häuslichen Bereich (Einzelleistung). Sie entlastet und unterstützt pflegende Angehörige.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote bieten Demenzkranken eine wertvolle Unterstützung im Bereich Betreuung und Beschäftigung und wirken sich insgesamt sehr positiv auf den Allgemeinzustand aus.
Was zahlt die Pflegekasse für niedrigschwellige Betreuungsangebote?
Je nach Schweregrad und Anerkennung durch die Pflegekassen stehen dem Pflegebedürftigen nach § 45 b SGB XI (ab 01.01.2015) monatlich zwischen 104 Euro (Grundbetrag) und 208 Euro (erhöhter Betrag), also 1.248 Euro bzw. 2.496 Euro jährlich, für die Nutzung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zu.
Die Höhe des jeweiligen Betreuungsbetrages wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten dann mitgeteilt.
Achtung:Meist müssen die Kosten für die Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten vom Pflegebedürftigen erst verauslagt werden. Erst nach Vorlage der Rechnung erstattet die Pflegekasse dann die Kosten.
Wenn Sie aber beim Leistungserbringer eine Abtretungserklärung unterschreiben, rechnet der direkt mit der Pflegekasse ab. Eine einmal erteilte Abtretungserklärung ist dabei jederzeit widerrufbar, wenn Sie sich für eine andere Leistung entscheiden.
Wer darf niedrigschwellige Betreuungsangebote anbieten?
Anbieter von niedrigschwelligen Angeboten können sein:
- zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten
- niedrigschwellige Projekte mit geschulten und fachlich begleiteten ehrenamtlichen Helfern
- anerkannte Einzelpersonen (z. B. Musiktherapeuten, Hundetrainer)
- Tagesbetreuungen (z. B. Tagespflege, Kurzzeitpflege)
Welche Angebote können Sie nutzen?
Das Angebotsspektrum bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten ist breit gefächert und reicht vom therapeutischen Hundebesuch über musik- oder kunsttherapeutische Beschäftigungsangebote oder das Gedächtnistraining bis hin zur persönlichen Begleitung, z. B. zu Kulturveranstaltungen oder bei Spaziergängen.
Fragen Sie sich als Angehöriger, welche Angebote individuell zu Demenzkranken passen und von ihnen auch angenommen werden. Bei der Auswahl eines Angebotes können „gute alte Gewohnheiten, Fähigkeiten oder Vorlieben“ eines Menschen eine Rolle spielen.
So bleibt beispielsweise das musikalische Gedächtnis eines Menschen am längsten erhalten und die Erinnerung an bekannte Lieder oder Melodien können Demenzkranken viel Freude bereiten, selbst wenn sie eher als unmusikalisch oder wenig musikinteressiert galten.
Beziehen Sie immer Ihren Pflegedienst bei der Auswahl eines Angebotes mit ein und lassen Sie sich bei der Auswahl eines Angebotes fachlich beraten.
Wird der Pflegedienst einer Senioren-Wohngemeinschaft mit der Übernahme eines niedrigschwelligen Angebotes beauftragt, sollte sichergestellt sein, dass das Angebot als „zusätzliche Leistung“ deutlich wird und dafür zusätzliches Personal zur Verfügung steht.
Wo finden Sie niedrigschwellige Betreuungsangebote in Ihrer Nähe?
Wenn Sie ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot suchen, sollten Sie sich an Ihren örtlichen Pflegestützpunkt wenden.
Angebote finden Sie aber auch im Internet. Einige Länder haben Datenbanken oder Listen mit Angebote von niedrigsschwelligen Angeboten erstellt, die Sie sich teilweise im Internet downloaden können.
Auskunft über niedrigschwellige Betreuungsangebote geben aber auch die Pflegekassen.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 15.01.2015 aktualisiert.