Nutzen Sie diese Argumente für eine Vorsorgevollmacht und eine gute Vorlage
Wer einen Angehörigen betreut, kann in die Situation geraten, dass dieser seine gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Für diesen Fall sollte vorgesorgt sein. Eine entsprechende Vorsorgevollmacht ist in einer solchen Situation sehr von Vorteil. Hier finden Sie Argumente für eine Vorsorgevollmacht und eine gute Vorlage.
Eine Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass eine Betreuung gerichtlich angeordnet werden muss.
Argumente für eine Vorsorgevollmacht
Zu jeder Zeit kann durch einen Unfall oder durch eine psychische oder körperliche Erkrankung der Umstand eintreten, dass die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigt werden können. Im Regelfall kann nur der Kontoinhaber vom eigenen Konto Geld abheben oder andere Geldgeschäfte erledigen. Wer zahlt Rechnungen, wenn man dies nicht mehr selbst erledigen kann? Wer verlängert Verträge, wenn dies notwendig wird? Für diese und andere Fälle erscheint es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht auszufüllen und zu hinterlegen.
Dies sollte eine Vorsorgevollmacht regeln
Mögliche Bereiche, die von einer Vorsorgevollmacht eingeschlossen sein sollten sind vor allem die Vermögensangelegenheiten. Beachten Sie hierbei jedoch, dass viele Kreditinstitute die Vorlage bankeigener Vordrucke verlangen. Fragen Sie im Bankinstitut Ihres Angehörigen nach. Beachten Sie auch, dass bei Immobiliengeschäften, bei Darlehensverträgen oder wenn ein Handelsgewerbe gegeben ist, eine Vollmacht notariell beurkundet werden sollte.
Neben der Vermögensvorsorge sollte auch die Gesundheitssorge beziehungsweise die Vorsorge für den Pflegefall in der Vorsorgevollmacht dargelegt werden. Die Wohnungsangelegenheiten sowie die Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs sollten ebenfalls in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 10.03.2014 aktualisiert.