Patientenrechtegesetz: Patientenrechte werden gestärkt und ausgebaut

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Die Rolle der Patienten in der gesundheitlichen Versorgung hat sich gewandelt. Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste und kritische Verbraucher. Mit einem Patientenrechtegesetz soll die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen weiter gestärkt werden. Pflegende Angehörige sollten diese Rechte kennen und durchsetzen helfen.

Ziel des Patientenrechtegesetzes

Ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Apotheker oder Krankenkasse auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein Wettbewerb im Gesundheitswesen stattfinden kann. Darüber hinaus können Patienten besser individuelle Rechtsansprüche durchsetzen.

Die Rechte der Patienten sind zwar schon heute im deutschen Gesundheitsrecht verankert. Aber sie sind verteilt auf unterschiedliche Gesetze, und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. So sind die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen von einem normalen Patienten nicht mehr durchschaubar. Diesem Missverhältnis soll durch das Patientenrechtegesetz entgegengetreten werden.

Folgende Veränderungen sind im Patientenrechtegesetz geplant:

  • Alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen (z. B. Aufklärungsgespräch, Einsicht in Patientenakte), sollen formuliert und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten werden. So können Patienten besser ihre Rechte durchsetzen, da diese genau formuliert sind.
  • Ärzte und Krankenhäuser sollen stärker als bisher verpflichtet werden, bei der Behandlung unterlaufene Fehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten. Hiermit will der Gesetzgeber eine neue Fehlervermeidungskultur fördern.
  • Bei der Beurteilung der Frage, ob ein festgestellter Fehler des Behandelnden ursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen ist, gibt es mehr Rechtssicherheit, indem die von den Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Bei schwerer wiegenden Behandlungsfehlern muss nun der Arzt beweisen, ob er alles richtig gemacht hat und nicht mehr der Patient dem Arzt nachweisen, dass dieser einen Behandlungsfehler gemacht hat.
  • Länder und ärztliche Selbstverwaltung werden aufgefordert, Schlichtungsverfahren zu vereinheitlichen. An den Landgerichten sollen spezialisierte Arzthaftungskammern eingerichtet werden.
  • Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Versicherten zu unterstützen. Außerdem wird ihnen bei Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für Rehabilitationsmaßnahmen) eine gesetzliche Frist gesetzt. Reagieren Krankenkassen innerhalb dieser Frist nicht, soll der Antrag als genehmigt gelten.
  • Die schon heute bestehende Beteiligung von Patientinnen und Patienten
    an wichtigen Entscheidungen der Gesundheitsversorgung wird weiter
    gestärkt.
  • Die Aufgaben des Patientenbeauftragten werden gesetzlich präzisiert. Durch
    entsprechende Informationsangebote soll er für mehr Transparenz über das
    geltende Recht sorgen. Darüber hinaus sollen mehr unabhängige Patientenberatungsstellen geschaffen, um Patienten über ihre Rechte aufzuklären.

Was bedeutet das neue Patientenrechtegesetz für pflegende Angehörige

Bei Behandlungsfehlern oder bei Verdacht von Behandlungsfehlern sollten pflegende Angehörige nun die Krankenkasse informieren. Sollte der MDK der Krankenkasse einen Behandlungsfehler für wahrscheinlich halten, empfiehlt es sich, eine unabhängige Patientenberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen, um die Ansprüche gegenüber den behandelnden Arzt geltend zu machen. Mit der Umkehr der Beweislast steigt die Chance im Zivilprozess Recht zu bekommen und dann besser versorgt zu sein.

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Verfasst von: . Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.03.2014 aktualisiert.

Kategorien: Betreuungsrecht

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