Persönliche Pflege auch in der Rehabilitationsmaßnahme
Ihr pflegebedürftiger Angehöriger muss an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen? Zu Hause hat er eine persönliche Pflege, auf die möchte er während der Rehabilitationsmaßnahme nicht gerne verzichten. Welche Möglichkeiten haben Sie, dass er die persönliche Pflege auch während der Rehabilitationsmaßnahme finanziert bekommt.
Neues Gesetz, das die persönliche Pflege in Rehabilitationsmaßnahmen regelt
Das neue Gesetz orientiert sich am dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfes. Mit diesem Gesetz wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige behinderte Menschen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ihre Assistenzpflege weiter in Anspruch nehmen können. Nun wurde festgelegt, dass Pflegekräfte schwerbehinderte Menschen künftig bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen begleiten können. Des Weiteren erhalten betroffene Personen weiterhin Pflegegeld, sowie Hilfen zur Pflege durch den Sozialhilfeträger.
Diese neue Regelung gibt ab sofort dem pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, dass die von ihm selbst beschäftige Pflegekraft auch in einer Reha-Maßnahme seine Pflege sicherstellen kann.
Gesetz noch im Entwurfsstadium
Pflegegeld und Hilfen zur Pflege werden weitergezahlt. Pflegende Angehörigen sollten sich durch die Pflegekassen über die Antragstellung aufklären lassen.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 16.04.2015 aktualisiert.