Pflege-TÜV
In der Öffentlichkeit werden diese Prüfungen als „Pflege-TÜV“ bezeichnet: Mit der Reform der Pflegeversicherung wurde eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Qualität und Transparenz in der Pflege zu steigern. Ein wichtiger Baustein sind die Prüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeanbietern durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Pflege-TÜV ab 2011 regelmäßig und ohne Ankündigung
Ähnlich wie die technischen Sicherheitskontrollen finden die unangekündigten Prüfungen bei den Pflegeanbietern nach vorab definierten Kriterien und in regelmäßigen Abständen statt, ab 2011 mindestens einmal jährlich und unangekündigt.
Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf gute Pflege – und gute Pflege muss erkennbar sein. Somit wurde eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Qualität und Transparenz in der Pflege zu verbessern.
Pflege-TÜV: Qualitätsberichte werden veröffentlicht
Die Qualitätsberichte über die Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen werden im Internet und in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht – verständlich, übersichtlich und vergleichbar. Diese Informationen werden auch bei den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern sowie in den Pflegestützpunkten erhältlich sein.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen darüber hinaus auch in der Pflegeeinrichtung selbst eine aktuelle Information über das Ergebnis der Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erhalten. Die Prüfungs-und Bewertungskriterien müssen im Eingangsbereich der Einrichtungen gut ersichtlich aufgehängt werden, somit hat jeder Gast und Interessent die Möglichkeit, sofort den Qualitätsstandard der Einrichtung anhand eines Schulnotensystems zu erkennen.
Die Qualitätsbewertung erfolgt in einem einheitlichen Bewertungssystem. Die Bewertung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach dem vertrauten System der Schulnoten erleichtert die Orientierung über die Qualität der angebotenen Leistungen.
Expertenstandards
Expertenstandards haben sich als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung in der Pflege bewährt. Die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards ist gesetzlich verankert. Die Expertenstandards konkretisieren den allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu einem bestimmten Thema, zum Beispiel zur Vermeidung von Mangelernährung. Die Expertenstandards sind für alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verbindlich.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 15.04.2015 aktualisiert.