Pflegebedürftigkeit: Welche Hilfestellung zählt?
Von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit hängt die Pflegestufe und damit auch der Anspruch und die Höhe des Pflegegeldes ab. Wichtig bei der Beurteilung sind vor allem gewöhnliche und wiederkehrende Tätigkeiten im Alltag. Worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie bei curendo.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist für Sie und den zu pflegenden Angehörigen von entscheidender Bedeutung. Denn letztlich wird dadurch bestimmt, wie viele finanzielle Mittel Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Damit diese Regelungen für alle Pflegebedürftigen einheitlich sind, hat das Gesetz einen Katalog für die vier Lebensbereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung bestimmt.
Wiederkehrende Tätigkeiten sind bei der Pflegebedürftigkeit wichtig
Dabei sind die gewöhnlichen und immer wiederkehrenden Tätigkeiten im Alltag von entscheidender Bedeutung. Denn in dem Katalog werden die täglichen Verrichtungen eines gesunden Menschen als Maß genommen. Dementsprechend wird alles eingeschlossen, was ein gesunder Mensch vom Aufstehen bis zum Zubettgehen gewöhnlich tut. Allerdings fallen all die Tätigkeiten, die nicht zum Überleben notwendig sind, raus.
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
Die Regelmäßigkeit spielt bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine besondere Rolle, denn nur bei einer regelmäßig notwendigen Hilfestellung wird die Pflegebedürftigkeit anerkannt. Doch was bedeutet in diesem Sinne Regelmäßigkeit? Dies sind Hilfestellungen, die mindestens einmal pro Woche notwendig werden. Alle Hilfestellungen, die seltener notwendig sind, werden als nicht mehr regelmäßig angesehen und werden bei der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nicht berücksichtigt.
Abschätzung der Zeitaufwände für die Pflege
Um eine genaue Abschätzung der Zeitaufwände bei der Hilfestellung treffen zu können, werden die zeitlichen Aufwände bei der Pflege innerhalb von einer Woche addiert. Aus der Summe wird dann der tägliche Pflegeaufwand errechnet.
Tägliche Hilfestellung
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass die Pflegebedürftigkeit jeden Tag besteht. Tritt eine Krankheit nur in Schüben auf oder ist der Patient aus unterschiedlichen Gründen nur auf Hilfe in Abständen wie z.B. jeden zweiten Tag angewiesen, wird die Pflegebedürftigkeit nicht anerkannt. Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass bei einer Pflegebedürftigkeit ein täglicher Hilfebedarf notwendig ist.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 15.04.2015 aktualisiert.