Pflegeberatung: Ablauf und Struktur

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Demenz ist für Betroffene und Angehörige oftmals mit Hilflosigkeit verbunden. Erste Hilfe bei Demenz gibt eine möglichst qualifizierte und unabhängige Pflegeberatung. Die Pflegekassen sind dazu verpflichtet. Zusätzlich wird ein bundesweites Netz von „Pflegestützpunkten“ eingerichtet. Daneben stehen Beratungsangebote verschiedenster Anbieter zur Verfügung.

In der ersten Phase der Demenz wollen meistens weder die Betroffenen noch die Angehörigen die Ernsthaftigkeit der Erkrankung und die fortschreitende Belastung wahrhaben. Oftmals wird professionelle Hilfe erst dann angefordert oder zumindest zugelassen, wenn der Leidensdruck zur Überforderung führt oder wenn Dritte dies veranlassen. Dabei müsste im ureigenen Interesse eine Pflegeberatung bereits am Anfang des Erkrankungsprozesses stehen, um die jeweils die bestmöglichen Hilfen zu erschließen.

Rechtsanspruch auf Pflegeberatung

Deshalb hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gegenüber den Pflegekassen festgeschrieben und den Ausbau eines Netzes von Pflegestützpunkten in die Wege geleitet, welche durch qualifizierte Berater die Pflegeberatung dort oder auch zu Hause übernehmen.

Selbstverständlich stehen neben der gesetzlich vorgesehenen Pflegeberatung auch verschiedenartige andere Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dabei ist jedoch immer zu bedenken, ob die Angebote zur Pflegeberatung frei davon sind, eigene Interessen zu verfolgen. Dies gilt besonders dann, wenn auch kostenpflichtige Leistungen angeboten werden wie Pflege, Personal-Vermittlung etc.

Ablauf und Struktur einer problemorientierten Pflegeberatung

Die Pflegeberatung kann sowohl im Büro des Beraters als auch in der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfinden. In jedem Fall ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass das Beratungsgespräch in offener Atmosphäre und ungestört stattfinden kann. Beim ersten Termin einer Pflegeberatung erfolgt eingangs die persönliche Vorstellung von Berater und Ratsuchenden.

Im Kern des Beratungsgesprächs (optimaler Zeitrahmen etwa 30 Minuten) soll der Ratsuchende erst einmal seine Situation mit den besonderen Beschwernissen beschreiben können.

Im Vergleich der unbefriedigenden Situation mit den Wünschen und Zielen des Ratsuchenden hilft der Berater die Hauptprobleme herauszuarbeiten und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. Die Lösungsansätze können im eigenen Verhalten (z. B. im Umgang des Pflegenden mit dem Demenzkranken) und/oder es werden Hilfen von außen in Erwägung gezogen. Solche Hilfen könnten zum Beispiel aus folgenden markanten Punkten bestehen:

  • Kurse für pflegende Angehörige
  • Angehörigengruppen
  • ärztliche Unterstützung (Neurologe, Nervenkrankenhaus)
  • stundenweise Entlastung (Altennachmittag, Besuchsdienst)
  • Ambulante Pflegedienste
  • Tagespflege (bzw. Nacht-, Verhinderungs-, Kurzzeitpflege)
  • 24-Stunden-Betreuung zu Hause
  • Pflegeheim, (mit) Demenzwohngruppen
  • Palliativdienst

Zum Abschluss fasst der Berater die Ergebnisse und ggf. Vereinbarungen zusammen.

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Kategorien: Pflegeberatung

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