Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege. Pflegebedürftigen erstattet die Pflegeversicherung monatlich bis zu 40,- Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Pflegebedürftigen erstattet die Pflegeversicherung monatlich bis zu 40,- Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Bei Anspruch auf Beihilfe (z. B. Beamte) bis zu 20,00 EUR monatlich. Liegen die Aufwendungen höher, sind die Mehrkosten selbst zu tragen.
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt und von mindestens einer privaten Person betreut wird.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind folgende Produkte:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Einmallätzchen
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 19.07.2019 aktualisiert.