Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Pflegekassen müssen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern.
Pflegekurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Die Schulung soll auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Die Pflegekasse kann die Kurse entweder selbst oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen durchführen oder geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen. In der Praxis werden die Pflegekurse häufig durch den eingesetzten Pflegedienst angeboten. In diesen Kursen sollen Kenntnisse vermittelt oder vertieft werden, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen notwendig oder hilfreich sind.
Auch die Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen, der Abbau von Versagensängsten, der Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen untereinander, die Beratung über Pflegehilfsmittel, Rehabilitationsleistungen und die Gewinnung neuer ehrenamtlicher Pflegepersonen können Gegenstand der Kurse sein.
Die Teilnahme an Pflegekursen ist für die Teilnehmer unentgeltlich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflegekurse von der Pflegekasse selbst oder von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden und ob eine Mitgliedschaft zur gesetzlichen Pflegeversicherung besteht.
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 20.07.2019 aktualisiert.