Pflegestützpunkt und Pflegeberatung: Anlaufstelle für Angehörige

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Pflegeberatung für pflegende Angehörige ist eine gesetzlich verankerte, kostenfreie Leistung und unterstützt all jene Menschen, die bereits langfristig Pflegebedürftige versorgen oder durch eine Akutsituation zu Pflegepersonen geworden sind. Dieser Artikel soll aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um qualifizierte Unterstützung in der Welt des Pflegedschungels zu erhalten.

Pflegestützpunkte und Pflegeberatung

Die Beratungs- und Koordinierungsleistungen werden in Pflegestützpunkten und bei der Pflegeberatung „aus einer Hand“ angeboten. Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften Sozialgesetzbuches.

Auf die Pflegeberatung nach § 7a haben seit dem 01.01.2009 alle SGB XI-Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch. Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und Hilfestellung bei vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-,Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet ist.

In den individuellen persönlichen Gesprächen erfolgt eine Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des eventuell vorhandenen MDK-Gutachten.

Der Pflegeberater erstellt mit Ihnen gemeinsam einen möglichen Versorgungsplan unter Berücksichtigung Ihrer Interessen, Wünsche und Ressourcen der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Ein wichtiger Punkt ist die Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungangebote, so wird es den Ratsuchenden erleichtert, den Weg in die Anlaufstelle zu nehmen oder das persönliche Gespräch in seiner häuslichen Umgebung in Anspruch zu nehmen.

Pflegestützpunkte und Pflegeberatung: Gruppen der Ratsuchenden

Das sind:

  • pflegebedürftige Senioren
  • pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
  • pflegende Angehörige
  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft
  • Menschen mit speziellen Erkrankungen (z. B. Demenz, Suchterkrankungen)
  • Menschen mit palliativen Versorgungsbedarf ( z. B. Tumorerkrankungen im Endstadium)

Beratung und Betreuung

Wenn für den Ratsuchenden ein Hilfebedarf besteht, ermittelt der Pflegeberater unter Nutzung seiner Netzwerkstrukturen, den Versorgungsplan mit dem Betroffenen gemeinsam. Am Ende der Beratung ist der Betroffene und sein nächstes Umfeld selbst in der Lage, die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten zu steuern und leichte pflegerische Tätigkeiten innerhalb der Familie abzusichern und zu übernehmen.

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