Private Pflegeversicherung: Worauf müssen Sie bei Angeboten der privaten Krankenversicherer achten?
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundversorgung. Nur wer für den Fall der Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorgesorgt hat, wird im Pflegefall nicht zum Sozialhilfeempfänger. In diesem Beitrag lesen Sie, welche privaten Pflegepolicen die private Pflegeversicherung anbietet und was Sie beim Abschluss beachten sollten.
Pflegetagegeldversicherungen
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Falle der Pflegebedürftigkeit pro Tag das vereinbarte Tagegeld ausgezahlt (z.B. 40 Euro pro Tag = 1.200 Euro pro Monat).
Wie viel Geld der Pflegebedürftige vom jeweils versicherten Tagegeld wirklich bekommt, hängt von dem Pflegegrad ab, in der er eingruppiert wird, ab. Bei vielen Gesellschaften sind die Tarife dabei auf die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung abgestellt. Das gesamte vereinbarte Pflegegeld gibt es meist erst ab Pflegegrad 5.
Einige Gesellschaften zahlen bei stationärer Pflege das volle Tagegeld schon ab Pflegegrad 1 bzw. ab Pflegegrad 2 aus. Andere erbringen ihre Leistungen erst, wenn die gesetzliche Pflegekasse vorgeleistet hat. Zahlt die Pflegekasse nicht, winkt auch die private Krankenversicherung ab. Dann muss der Betroffene für die Pflege selbst aufkommen.
Wird der Versicherte zu Hause von professionellem Personal gepflegt, muss er meist Abstriche hinnehmen. Noch größer sind die Einschnitte in der Regel, wenn nicht Profis, sondern Laien pflegen, wie z. B. Familienangehörige. Denn dann kürzen einige Gesellschaften die Leistung.
Meist sind auch die Prämien nach Eintritt des Pflegefalles weiterzuzahlen. Das durch den Abschluss dieses Vertrages monatlich zur Verfügung stehende Geld wird dadurch natürlich reduziert. Nur bei wenigen Gesellschaften werden Pflegebedürftige von der Beitragszahlung für die Pflegetagegeldpolice befreit.
Und noch einen Haken haben Pflegetagegeldpolicen: Bei fast allen Gesellschaften muss sich der Pflegebedürftige erst einmal gedulden, bevor die Versicherung das vereinbarte Tagegeld bezahlt. Viele Gesellschaften zahlen das Pflegetagegeld nämlich außer bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit in den ersten drei Jahren überhaupt nicht aus. Nur wenigen Gesellschaften verzichten auf diese Wartezeit.
Außerdem leisten die meisten Gesellschaften erst nach einer Karenzzeit von 91 Tagen. Andere leisten erst, wenn sechs Monate Pflegebedürftigkeit besteht. Außerdem sehen die Policen bei den meisten Gesellschaften ein Höchsteintrittsalter vor. Je nach Gesellschaft liegt das zwischen 55 und 65 Jahre.
curendo-Tipp: Bevor Sie sich bei der Pflegetagegeldpolice für einen Versicherer entscheiden, sollten Sie dem Krankenversicherer folgende Fragen stellen und die Leistungen genau vergleichen:
- Wie hoch ist das jeweilige Tagegeld in den einzelnen Pflegegraden?
- Wie hoch ist das Tagegeld bei stationärer Pflege?
- Gibt es Kürzungen bei Pflege durch Angehörige?
- Muss der Beitrag nach Eintritt eines Pflegefalles weiterbezahlt werden oder wird die Police beitragsfrei gestellt?
- Wie lange ist die Wartezeit? Wie lange muss Pflegebedürftigkeit bestehen, damit der Versicherer leistet?
Pflegekosten-Zusatzpolicen
Anders als bei Pflegetagegeldpolicen erstatten die Krankenversicherer bei Pflegekosten-Zusatzversicherungen einen vorher tariflich festgelegten Prozentsatz der anfallenden Kosten bei stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege (meist 80 Prozent). Maßstab sind dabei meist die echten Pflegekosten, die Sie dem Versicherer nachweisen müssen. Wenn Leistungen aus der Pflichtversicherung fällig werden, dann ist meist auch der Leistungsfall in der Pflegekosten-Police gegeben.
Auch bei Pflegekosten-Zusatzpolicen muss – außer bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit – bei einigen Gesellschaften erst einmal eine Wartezeit von drei Jahren erfüllt werden. Nur wenige Gesellschaften verzichten auf diese Wartezeiten.
Achtung: Pflegekosten-Tarife decken meist einen Teil der gesetzlichen oder der nicht gedeckten Pflegekosten ab. Der feste Prozentsatz x Prozent sind immer x Prozent der Kosten. Das scheint dabei Sicherheit zu versprechen. Der Haken ist nur, dass die Prozentsätze und eben die Basiskosten zum Teil sehr unterschiedlich sind und nur schwer vergleichbar sind. Tagegeldpolicen dagegen garantieren den Versicherten im Pflegefall unabhängig von den Kosten fest vereinbarte Tagessätze nach ihrer Wahl.
Im Gegensatz zum Pflegetagegeld schützen aber Kostentarife eher vor Unterversicherung. Insbesondere, wenn ein Versicherer kein betragsmäßiges, sondern ein prozentuales Limit bieten. Unübersehbar ist bei Kostentarifen allerdings die Gefahr einer Beitragsexplosion. Wenn die Kosten für die Pflegeleistungen stark steigen, führt das auch bei Kostentarifen unweigerlich zu deutlich höheren Prämien.
curendo-Tipp: Wenn sie sich im Bereich Pflegekosten-Zusatzpolice für einen Versicherer entscheiden, sollten Sie dem Krankenversicherer folgende Fragen stellen:
- Ist auch die häusliche Pflege durch Angehörige mitabgedeckt?
- Wird die Police im Pflegefall beitragsfrei gestellt?
- Wird auch bei stationärer Pflege geleistet?
- Werden bei stationärer Pflege auch die sogenannten Hotelkosten (Verpflegung und Unterkunft sowie Reinigung derselben) übernommen?
Verfasst von: Curendo-Redaktion. Auch wenn wir uns bemühen, dass der Inhalt dieses Blogs immer auf dem neuesten Stand ist, spiegeln die Artikel immer den Stand zum Datum der Aktualisierung wieder. Dieser Artikel wurde zuletzt am 22.02.2017 aktualisiert.